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Das Bürgergeld kommt ab Januar 2023

19.12.2022

2023 wird das Bürgergeld eingeführt und löst damit das Arbeitslosengeld II ab. Die Regelungen des neuen Gesetzes werden in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar 2023 und zum 1. Juli 2023. Die Umsetzung ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mit der Weiterentwicklung der Grundsicherung erfolgt eine Anpassung an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen. Ziel ist es, die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus zu rücken. Darum wird zu Beginn des Bürgergeldbezugs eine 12-monatige Karenzzeit gewährt. Wer aktuell Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, wird auch Bürgergeld bekommen; dafür muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Was gilt unter anderem ab dem 01. Januar 2023?

Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberichtigten zwischen 35 und 53 Euro. Um weiterhin ihr Geld zu beziehen, müssen Bürgergeldbeziehende nicht aktiv werden oder einen neuen Antrag stellen. Die Erhöhung ist im System von jenarbeit hinterlegt, so dass die geänderten Sätze automatisch ausgezahlt werden. Weiterhin wird die Angemessenheit der Wohnung erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht für die Heizkosten, die im angemessenen Umfang gewährt werden.

Welche Regelungen treten unter anderem zum 1. Juli 2023 in Kraft?

Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch arbeitssuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.

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