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Fahrerkarte - Ersatz

Sie möchten eine Fahrerkarte ersetzen.

Seit 01.05.2006 werden neue Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet.

Diese Geräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrer/-innen und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung der Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten für das Fahrpersonal, den sogenannten "Fahrerkarten".

Voraussetzung

Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.

Antragstellung

Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da die Fahrerkarte Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.

  • Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Fahrerkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Fahrerkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt.
  • Der Fahrer muss für den Zeitraum, in welchem er ohne Fahrerkarte ist, entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät machen.
  • Die zu ersetzende Fahrerkarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige An­tragstellung zu beantragen.
  • Die neue Fahrerkarte wird dem Fahrer binnen 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, ausgestellt.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
  • EU-Kartenführerschein
  • Im Falle des Diebstahls ist bei der antragbearbeitenden Stelle eine (förmliche) Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen
  • Beim Verlust der Fahrerkarte während der regulären Gültigkeitsdauer ist eine Versicherung an Eides statt über den Verlust und die Verlustumstände abzugeben - die Versicherung an Eides statt können Sie bei uns oder bei einem Notar abgeben

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Terminzeiten

Tag
Zeit
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 08:40 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:40 – 16:00 Uhr
Freitag 08:40 – 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.

 

Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr 34,00 €
Direkversand 3,00 €
  • Fahrpersonal-Verordnung (FPersV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde

Team Fahrerlaubnisbehörde

E-Mail: feb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3830

Fax: 0049 3641 49-3827

Standort

Team Fahrerlaubnisbehörde

Engelplatz 1
07743 Jena
Deutschland