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Bürgerbudget 2024

Die gültigen Vorschläge stehen fest - vom 01.10.24 10:00 Uhr bis 12.11.24 22:00 Uhr läuft die Abstimmung

Alle 86 eingereichten Vorschläge wurden von der Stadtverwaltung dahingehend geprüft, ob sie dem Regelwerk entsprechen. Die Ergebnisse wurden im Beirat für Bürgerbeteiligung am 24.09.24 bestätigt und nun können 25 Vorschläge in die Abstimmung gehen. Wenn ein Vorschlag ungültig ist oder ein gültiger Vorschlag nur in abgeänderter Form zugelassen werden konnte, kann eine Begründung auf der Seite des jeweiligen Vorschlags nachgelesen werden.

Alle Informationen zur online-Abstimmung und zu den Abgabeorten der Stimmzettel finden Sie auf mitmachen.jena.de.

Einführung zum Bürgerbudget

Was haben ein Kulturpfad in Löbstedt, Geschwindigkeitsanzeigen in Closewitz und Münchenroda, eine Büchertelefonzelle in Winzerla und eine barrierefreie Schaukelanlage gemeinsam? All diese Projekte und noch 62 weitere können oder konnten bereits dank des Bürgerbudgets in Jena umgesetzt werden. Seit 2019 steht ein Teil des Haushalts der Stadt Jena nur für die Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.

Sie können ihre Ideen einbringen, welche Vorhaben mit dem Budget umgesetzt werden sollen. In den letzten fünf Jahren waren dies 297 eingereichte Vorschläge. 128 davon waren gültig und alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren darüber abstimmen.

Auch in diesem Jahr kann im Herbst wieder über alle gültigen Vorschläge abgestimmt werden. Über die Jahre hinweg haben die Einwohnerinnen und Einwohner beeindruckende 5.792 Mal an den Abstimmungen teilgenommen und dabei 67 Projekte für die Umsetzung ausgewählt.

Die wichtigsten Informationen zum Bürgerbudget

Das Bürgerbudget ist eine gesonderte Form der Beteiligung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Jena. Dabei haben sie einmal die Möglichkeit, Vorschläge für Maßnahmen zu Verbesserungen in der Stadt einzureichen. Und sie haben anschließend die Möglichkeit, anhand aller eingereichten Vorschläge abzustimmen, welche davon im Rahmen des Budgets umgesetzt werden sollen.

Die Vorschläge können nur für Maßnahmen eingereicht werden, die

  • im Bereich der freiwilligen Aufgaben der Stadt Jena liegen,
  • nicht bereits im Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebs veranschlagt sind und
  • nicht durch andere Finanzierungsmöglichkeiten umgesetzt werden können.

Durch den Übertrag aus dem Vorjahr stehen für das Bürgerbudget 2024 insgesamt 100.470 € zur Verfügung.

Alle Menschen, die Jena gern mitgestalten möchten, sind berechtigt, Vorschläge für die Verwendung des Bürgerbudgets einzureichen. Zum Vorschlag sind der Name und eine Kontaktmöglichkeit für eventuelle Rückfragen anzugeben.

Vorschläge werden zur Abstimmung gestellt, wenn sie

  • innerhalb der Einreichungsfrist (bis 31.07.2024) eingegangen sind,
  • die Zuständigkeit für die Umsetzung bei der Stadt Jena (Kernverwaltung und Eigenbetriebe) liegt,
  • innerhalb der nächsten zwei Jahre umsetzbar sind und die Höhe von 10.000 € pro Einzelmaßnahme nicht überschreiten,
  • keine Maßnahme oder Projekt sind, das auf Dauer angelegt ist,
  • die Folgekosten für Instandhaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der kommenden 5 Jahre in den Budgetkosten von max. 10.000 € enthalten,
  • der Allgemeinheit dienen und
  • sich auf den freiwilligen Aufgabenbereich der Stadt Jena beziehen, wie Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur, Sport etc.

Vorschläge von natürlichen Personen, sofern diese Einwohner oder Einwohnerin der Stadt Jena sind, können auch zugunsten von Vereinen, Trägern, Organisationen und Institutionen, eingereicht werden. Es können dabei aber nur Vorschläge umgesetzt werden, die sich entweder im öffentlichen Raum oder aber in öffentlich zugänglichen Bereichen befinden bzw. der Allgemeinheit kostenfrei zugänglich sind.

Vorschläge werden nicht zur Abstimmung gestellt, wenn sie

  • bereits im Haushaltsplan der Stadtverwaltung oder den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe veranschlagt sind oder
  • zugunsten von juristischen Personen (z. B. Vereinen, Trägern, Organisationen und Institutionen) gehen, die im vorangegangenen Jahr Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten haben. Ausgenommen hiervon ist die Stadt Jena (insbesondere die Eigenbetriebe).

Das Bürgerbudget wie auch die damit geförderten Maßnahmen sind Teil des demokratischen Engagements und dürfen entsprechend dem Jenaer Stadtprogramm niemanden bezüglich der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren.

In der Vorschlagsphase können Sie acht Wochen lang Ihre Vorschläge einreichen, wofür das Budget von 100.470 € in diesem Jahr ausgegeben werden soll. Das geht auf drei Wegen:
 

  1. Über die Online-Beteiligungsplattform: Hier können Sie in der Zeit vom 01.06. bis 31.07.2024 Ihre Idee eintragen. Sie wird dann für alle sichtbar auf der Plattform veröffentlicht. Für die Plattform ist eine Registrierung notwendig. Dafür ist ein Benutzername, eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort nötig.
  2. Sie können Ihren Vorschlag aber auch per E-Mail an buergerhaushalt@jena.de einreichen oder schriftlich an:

Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt
Zentrale Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Am Anger 26
07743 Jena

In der schriftlichen Variante bitten wir Sie idealerweise auch eine E-Mail Adresse anzugeben oder eine Telefonnummer, damit wir besser Rücksprache mit Ihnen halten konnten.

Die Entscheidung darüber, welche Vorschläge mit dem Bürgerbudget umgesetzt werden, können alle Einwohner:innen Jenas, die mindestens 16 Jahre alt sind, direkt treffen. Jede:r zur Abstimmung Berechtigte:r kann maximal fünf Stimmen vergeben. Die fünf Stimmen können sowohl kumuliert für einen Vorschlag wie auch verteilt auf verschiedene Vorschläge vergeben werden. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.

Die Abstimmung kann vom 01.10.2024 bis zum 12.11.2024 folgendermaßen erfolgen, entweder

  • auf der Online-Beteiligungsplattform oder
    • Für die Plattform ist eine Registrierung notwendig. Dafür ist ein Benutzername, eine E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort nötig.
  • via Stimmzettel, die an verschiedenen Orten abgegeben werden können.
    • Die Wahllokale und Abgabeorte für die Stimmzettel werden rechtzeitig vor Beginn der Abstimmungsphase bekannt gegeben.