Beschreibung des Mangels
Bezugnehmend auf #15861-2024:
In den Wintermonaten ist die Nutzung bis 18 Uhr erlaubt (soweit ich weiß), da ist es teilweise schon seit 2 Stunden dunkel. Dieses Argument ist also nicht stichhaltig. Und wenn ein Kind oder Sportler sich verletzt, ist doch sicher auch die Stadt haftbar, oder? Es würde ja eine Laterne reichen, kein Flutlicht ;)
Details des Mangels
- Kategorie
- Spielplatz/Sportanlage
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Spielplätze
- Geokoordinaten
- 50.894555439905, 11.574286417091
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#15891-2024" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#15891-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Dieses Anliegen wurde bereits gemeldet und wird deshalb nicht erneut bearbeitet. Der Mangel wird unter #15861-2024 bearbeitet. Kommentare und Anmerkungen zum Mangel platzieren Sie bitte direkt darunter. Ihr Mängelmelder-Team
Kommentare
Stopp mal bitte.
PermalinkSie haben eine Frage gestellt und umgehend eine Antwort erhalten. Das ist das Grundprinzip von Frage und Antwort. Dass Ihnen die Antwort nicht gefällt ist okay. Doch nun nochmals dazu einen Mangel zu eröffnen ist vollkommen unnötig. Und nein, die Stadt haftet nicht für Dunkelheit am Abend.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 27.11.2024 - 09:35