#1400-2019

Beschreibung des Mangels

Überflüssige Beschilderung:
An dieser Stelle wird das Ende eines gemeinsamen Geh- und Radweges gekennzeichnet, dessen Beginn zuvor nirgends angeordnet wurde und der ob der Wegebreite von nur 2m ohnehin nicht zulässig wäre.

vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 2; Randnummer 20:
" Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts mindestens 2,50 m"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.922913451858, 11.582736074924

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis, das betreffende Verkerhsschild wird entfernt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1474-2019, die neue ID ist: #1400-2019.

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