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Wohngeld beantragen - Mietzuschuss

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Voraussetzungen

Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Bewohner von Heimen, die nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer in der Einrichtung untergebracht sind und keine Transferleistungen (z. B. Grundsicherung) beziehen, haben in der Regel einen Anspruch auf Wohngeld.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum beginnt dabei am 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist und die materiellen Voraussetzungen gegeben sind. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich von den zuständigen Ansprechpartnern/-innen beraten zu lassen.

Antragstellung

In der Wohngeldstelle liegen Wohngeldbroschüren, Anträge und Merkzettel kostenlos aus.

Sie können sich die Formulare auch beim Formularservice des Landes Thüringen herunterladen.

Hinweise zum Wohngeld für Studierende

Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da sie meist einen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach haben. Dabei ist es unwesentlich, ob BAföG-Leistungen beantragt wurden oder nicht und ob z. B. wegen zu hohem eigenen Einkommen oder dem der Eltern BAföG gezahlt wird oder nicht.

Der Wohngeldanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn alle Mitglieder eines Haushaltes Anspruch auf BAföG haben. Hat auch nur eine im Haushalt lebende Person keinen Anspruch auf BAB oder BAföG dem Grunde nach, besteht kein Ausschluss vom Wohngeld.

Folgende Unterlagen werden in Kopie zur Antragsbearbeitung benötigt.

Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Personen, z. B.

  • Rentenbescheid, Pensionsbescheid
  • Bescheid über Grundsicherung nach SGB XII vom Sozialamt
  • Verdienstbescheinigung (z. B. Lohn, Gehalt, Nebenjob usw.)
  • Nachweis über Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Unterhalts- und Übergangsgeld
  • Nachweis über Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständige Tätigkeit (z. B. Einkommensteuerbescheid, Gewinn- u. Verlustrechnung, Privatentnahmen, Summen- und Saldenlisten)
  • Kindergeld
  • Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen (z. B. eigenes Kindergeld) auf ungeschwärzten Kontoauszügen der letzten 3 Monate
  • Nachweis der Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen auf ungeschwärzten Kontoauszügen der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Mutterschaftsgeld (Nachweis vom Arbeitgeber und Krankenkasse), Elterngeld
  • Nachweis über Ausbildungsvergütung (Lehrvertrag, Lohn- oder Gehaltsnachweis)
  • Nachweis über Ausbildungsförderung oder Ablehnung (BAföG, BAB)
  • Studien- oder Schulbescheinigung
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben
  • Nachweis über Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Sachbezüge (sind Einnahmen, die nicht in Geldform bestehen)
  • Nachweis Kranken- und Rentenversicherung (Zahlungsnachweis/Kontenauszug)
  • Nachweis über Kindertagesstättengebühren und Zahlungsnachweis

Sonstiges

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung vom Bürgeramt
  • Kontokarte Kreditinstitut
  • Negativbescheinigung (von Wohngeldstelle am Zweitwohnsitz oder letztem Wohnort)
  • Schwerbehindertenausweis (wenn gegeben)
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit (wenn gegeben)

Bei Anträgen auf Mietzuschuss zusätzlich

  • Miet- oder Nutzungsvertrag (bei Erstantrag und Umzug)
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • Mietquittungen auf ungeschwärzten Kontoauszügen der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Kabelanschluss (aktueller Kontenauszug)
  • Nachweis über Untervermietung

Bei Anträgen auf Lastenzuschuss zusätzlich

  • Grundbuchauszug / Kaufvertrag (bei Erstantrag)
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweis über die Größe der Wohnfläche
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Krediten und die Belastung an Zinsen und Tilgung mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen

Bei Heimbewohnern zusätzlich

  • Heimvertrag
  • letzten 3 Heimrechnungen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über Pflegestufe
Tag Zeiten

Montag bis Mittwoch

08:00  16:00 Uhr
Donnerstag 08:00  17:00 Uhr
Freitag 08:00  13:00 Uhr

Hinweis

Für persönliche Beratungsgespräche im Gebäude, Stadtrodaer Straße 1, ist im Vorfeld eine terminvereinbarung mit dem / der persönlichen Ansprechpartner*in notwendig. Die termine werden nach Dringlichkeit und unter Beachtung der Reduzierung des Kundenkontaktes gewährt. 

Klärung von Anliegen per E-Mail, Post oder Fax

Gleichermaßen wird empfohlen, Anliegen durch Nutzung von Telefon, E-Mail, Post oder Fax zu klären. Dieses Vorgehen hat sich in vielen Fällen gut bewährt und bleibt aktuell unser bevorzugter Kontaktweg.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Bindernagel

Information / Sekretariat

Team Wohngeld

E-Mail: binderna@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4301

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2008

Herr Böttcher

Teamleiter und Sachbearbeiter Abhilfeprüfung Wohngeld

Team Wohngeld

E-Mail: boettchs@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4237

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2004

Frau Fiedler

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: B, O

Team Wohngeld

E-Mail: fiedlesu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4306

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2005

Frau Ulrich

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: C, F , L

Team Wohngeld

E-Mail: ulrichf@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4278

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2013

Frau Töpfer

Sachbearbeiterin Wohngeld und stellvertretende Teamleiterin

Buchstabenbereiche: H

Team Wohngeld

E-Mail: toepferd@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4271

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2019

Frau Geyer

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: G, Q, R, X, Y

Team Wohngeld

E-Mail: geyerd@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4250

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2012

Herr Müller

Sachbearbeiter Wohngeld

Buchstabenbereiche: D, Sd-Se, W

Team Wohngeld

E-Mail: muellerl@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4311

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2014

Frau Klemm

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: Sa - Sc, So, Sö

Team Wohngeld

E-Mail: klemmh@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4251

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2010

Frau Wünscher

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: I, M

Team Wohngeld

E-Mail: wuenscha@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4279

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2011

Frau Kunze

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: E, P, T

Team Wohngeld

E-Mail: kunzel@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4272

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2017

Frau Herrnleben

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: A, J, V

Team Wohngeld

E-Mail: herrnlea@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4310

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2003

Frau Jänike

Sachbearbeiterin Wohngeld

Buchstabenbereiche: K, U

Team Wohngeld

E-Mail: jaenikea@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4273

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2016

Frau Neugebauer

Sachbearbeiter-/in Wohngeld

Buchstabenbereiche: N, Sf-Sz (außer So/Sö), Z

Team Wohngeld

E-Mail: neugebaa@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4253

Fax: 0049 3641 49-4294

Raum: A2015

Standort

Team Wohngeld

Stadtrodaer Straße 1
07749 Jena
Deutschland