Wohngeld beantragen - Mietzuschuss
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Details
Voraussetzungen
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Bewohner von Heimen, die nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer in der Einrichtung untergebracht sind und keine Transferleistungen (z. B. Grundsicherung) beziehen, haben in der Regel einen Anspruch auf Wohngeld.
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum beginnt dabei am 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist und die materiellen Voraussetzungen gegeben sind. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich von den zuständigen Ansprechpartnern/-innen beraten zu lassen.
Antragstellung
In der Wohngeldstelle liegen Wohngeldbroschüren, Anträge und Merkzettel kostenlos aus.
Sie können sich die Formulare auch beim Formularservice des Landes Thüringen herunterladen.
Hinweise zum Wohngeld für Studierende
Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da sie meist einen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach haben. Dabei ist es unwesentlich, ob BAföG-Leistungen beantragt wurden oder nicht und ob z. B. wegen zu hohem eigenen Einkommen oder dem der Eltern BAföG gezahlt wird oder nicht.
Der Wohngeldanspruch ist nur dann ausgeschlossen, wenn alle Mitglieder eines Haushaltes Anspruch auf BAföG haben. Hat auch nur eine im Haushalt lebende Person keinen Anspruch auf BAB oder BAföG dem Grunde nach, besteht kein Ausschluss vom Wohngeld.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden in Kopie zur Antragsbearbeitung benötigt.
Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Personen, z. B.
- Rentenbescheid, Pensionsbescheid
- Bescheid über Grundsicherung nach SGB XII vom Sozialamt
- Verdienstbescheinigung (z. B. Lohn, Gehalt, Nebenjob usw.)
- Nachweis über Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Unterhalts- und Übergangsgeld
- Nachweis über Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständige Tätigkeit (z. B. Einkommensteuerbescheid, Gewinn- u. Verlustrechnung, Privatentnahmen, Summen- und Saldenlisten)
- Kindergeld
- Art und Höhe erhaltener Unterhaltsleistungen (z. B. eigenes Kindergeld) auf ungeschwärzten Kontoauszügen der letzten 3 Monate
- Nachweis der Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen auf ungeschwärzten Kontoauszügen der letzten 3 Monate
- Nachweis über Mutterschaftsgeld (Nachweis vom Arbeitgeber und Krankenkasse), Elterngeld
- Nachweis über Ausbildungsvergütung (Lehrvertrag, Lohn- oder Gehaltsnachweis)
- Nachweis über Ausbildungsförderung oder Ablehnung (BAföG, BAB)
- Studien- oder Schulbescheinigung
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweis über Zinsen aus Sparguthaben
- Nachweis über Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Sachbezüge (sind Einnahmen, die nicht in Geldform bestehen)
- Nachweis Kranken- und Rentenversicherung (Zahlungsnachweis/Kontenauszug)
- Nachweis über Kindertagesstättengebühren und Zahlungsnachweis
Sonstiges
- Personalausweis oder Meldebescheinigung vom Bürgeramt
- Kontokarte Kreditinstitut
- Negativbescheinigung (von Wohngeldstelle am Zweitwohnsitz oder letztem Wohnort)
- Schwerbehindertenausweis (wenn gegeben)
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit (wenn gegeben)
Bei Anträgen auf Mietzuschuss zusätzlich
- Miet- oder Nutzungsvertrag (bei Erstantrag und Umzug)
- aktuelle Betriebskostenabrechnung
- Mietquittungen auf ungeschwärzten Kontoauszügen der letzten 3 Monate
- Nachweis über Kabelanschluss (aktueller Kontenauszug)
- Nachweis über Untervermietung
Bei Anträgen auf Lastenzuschuss zusätzlich
- Grundbuchauszug / Kaufvertrag (bei Erstantrag)
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis über die Größe der Wohnfläche
- Bescheinigung über die Aufnahme von Krediten und die Belastung an Zinsen und Tilgung mit den entsprechenden Zahlungsnachweisen
Bei Heimbewohnern zusätzlich
- Heimvertrag
- letzten 3 Heimrechnungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Pflegestufe
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag bis Mittwoch |
08:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Für persönliche Beratungsgespräche im Gebäude, Stadtrodaer Straße 1, ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung mit dem / der persönlichen Ansprechpartner*in notwendig. Die Termine werden nach Dringlichkeit und unter Beachtung der Reduzierung des Kundenkontaktes gewährt.
Klärung von Anliegen per E-Mail, Post oder Fax
Gleichermaßen wird empfohlen, Anliegen durch Nutzung von Telefon, E-Mail, Post oder Fax zu klären. Dieses Vorgehen hat sich in vielen Fällen gut bewährt und bleibt aktuell unser bevorzugter Kontaktweg.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Bindernagel | Information / Sekretariat Team Wohngeld |
E-Mail: binderna@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4301 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2008 |
Herr Böttcher | Teamleiter und Sachbearbeiter Abhilfeprüfung Wohngeld Team Wohngeld |
E-Mail: boettchs@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4237 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2004 |
Frau Fiedler | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: B, O Team Wohngeld |
E-Mail: fiedlesu@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4306 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2005 |
Frau Ulrich | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: C, F , L Team Wohngeld |
E-Mail: ulrichf@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4278 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2013 |
Frau Töpfer | Sachbearbeiterin Wohngeld und stellvertretende Teamleiterin Buchstabenbereiche: H Team Wohngeld |
E-Mail: toepferd@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4271 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2019 |
Frau Geyer | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: G, Q, R, X, Y Team Wohngeld |
E-Mail: geyerd@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4250 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2012 |
Herr Müller | Sachbearbeiter Wohngeld Buchstabenbereiche: D, Sd-Se, W Team Wohngeld |
E-Mail: muellerl@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4311 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2014 |
Frau Klemm | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: Sa - Sc, So, Sö Team Wohngeld |
E-Mail: klemmh@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4251 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2010 |
Frau Wünscher | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: I, M Team Wohngeld |
E-Mail: wuenscha@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4279 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2011 |
Frau Kunze | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: E, P, T Team Wohngeld |
E-Mail: kunzel@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4272 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2017 |
Frau Herrnleben | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: A, J, V Team Wohngeld |
E-Mail: herrnlea@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4310 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2003 |
Frau Jänike | Sachbearbeiterin Wohngeld Buchstabenbereiche: K, U Team Wohngeld |
E-Mail: jaenikea@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4273 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2016 |
Frau Neugebauer | Sachbearbeiter-/in Wohngeld Buchstabenbereiche: N, Sf-Sz (außer So/Sö), Z Team Wohngeld |
E-Mail: neugebaa@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4253 Fax: 0049 3641 49-4294 Raum: A2015 |