Stadtrat beschließt Haushalt
Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung den Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Mit einem Gesamtvolumen von 468,3 Mio. Euro für 2025 sowie einer Vielzahl von Maßnahmen zur Konsolidierung, konnten die gesetzlichen Anforderungen an einen genehmigungsfähigen Haushalt eingehalten werden. Dies ist ein bedeutender Schritt, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Jena auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu bewahren.
Woher kommen die Mittel und wofür werden sie verwendet?
Der Haushaltsplan zeigt, wie sich die finanziellen Ressourcen der Stadt Jena verteilen. Im Jahr 2025 setzt sich der Haushalt wie folgt zusammen:
Einnahmen:
- Steuern: 172,6 Mio. €
- Zuschüsse von Bund und Land: 216,9 Mio. €
- Leistungsentgelte: 16,5 Mio. €
- Erstattungen: 28,0 Mio. €
- Sonstige Einnahmen: 11,2 Mio. €
- Gesamteinnahmen: 445,2 Mio. €
Ausgaben:
- bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: 54,0 Mio. €
- Bildung und Jugend: 163,1 Mio. €
- Soziales und Gesundheit: 141,1 Mio. €
- Kultur und Freizeit: 25,2 Mio. €
- Infrastruktur, Mobilität und Umwelt: 45,9 Mio. €
- Stadtentwicklung und Wohnen: 21,9 Mio. €
- Zentrale Dienste: 17,1 Mio. €
- Gesamtausgaben: 468,3 Mio. €
Den Einnahmen von 445,2 Mio. Euro stehen Ausgaben von 468,3 Mio. Euro gegenüber. Die Differenz kann aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt werden. Der Haushalt ist folglich nicht ausgeglichen, aber dennoch genehmigungsfähig.
Bedeutung eines genehmigungsfähigen Haushalts
Ein genehmigungsfähiger Haushalt gewährleistet die finanzielle Stabilität und die Möglichkeit, in wichtige Zukunftsprojekte zu investieren. Besonders in Zeiten hoher Kostensteigerungen und unsicherer wirtschaftlicher Aussichten ist dies von zentraler Bedeutung. Der vorliegende Doppelhaushalt schafft Planungssicherheit und ermöglicht es der Stadt, ihr hohes Leistungsniveau aufrechtzuerhalten, ohne Kürzungen im Bereich Kultur, Soziales oder der freiwilligen Leistungen vorzunehmen.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche betont die Bedeutung des verabschiedeten Haushalts:
„Wir mussten an vielen Stellschrauben drehen, um in herausfordernden Zeiten zu einem genehmigungsfähigen Haushalt zu kommen. Besonders wichtig war uns, dass wir bei freiwilligen Leistungen, der Kultur oder im sozialen Bereich weiterhin unserer Verantwortung gerecht werden und gleichzeitig Jenas Position als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort weiter stärken können.“
Bürgermeister und amtierender Finanzdezernent Christian Gerlitz ergänzt:
„Mit diesem Haushalt senden wir ein klares Signal: Wir halten an unseren Investitionsprojekten fest und bewahren das hohe Leistungsniveau unserer Stadt. Es ist uns gelungen, in unsicheren Zeiten zukunftsweisend zu planen und anders als Land und Bund bereits für 2025 Klarheit zu schaffen und Stabilität in den Strukturen zu sichern. Ich danke dem Stadtrat für das große Vertrauen in die Arbeit der Stadtverwaltung, die durch die breite Unterstützung des Haushaltsentwurfs der Verwaltung sichtbar wird. Ein herzlicher Dank geht auch an die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung die in den letzten Wochen Tag und Nacht daran gearbeitet haben, den Haushalt noch in diesem Jahr vorzulegen.“
Maßnahmen, die zu einem genehmigungsfähigen Haushalt führen
Um den Haushalt genehmigungsfähig zu machen, waren umfangreiche Konsolidierungen erforderlich, die dank intensiver Gespräche mit allen städtischen Eigenbetrieben sowie den Fachdiensten der Verwaltung gelungen sind.
„Jeder Bereich in der Verwaltung hat seinen Beitrag geleistet, um das gemeinsame Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltes zu realisieren. Gleichzeitig investieren wir im Doppelhaushalt 2025/26 über 110 Millionen Euro im Bereich des Hoch- und Tiefbaus und setzen damit unseren konsequenten Investitionspfad in Radwege, Straßenbahnen und Straßenbau, aber auch Schulbau und Kitasanierungen weiter fort“,
unterstreicht Finanzdezernent Gerlitz.
Die Entscheidung für die Hebesätze der Grundsteuer sieht vor, dass die Steuerlast möglichst fair und sozialverträglich verteilt wird. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird drastisch um 95 Punkte reduziert werden und damit bei 400 Punkten liegen. Damit ist die Grundsteuerreform in Jena aufkommensneutral. Die Steuerbelastung verschiebt sich dennoch in einem gewissen Umfang von den Nichtwohngrundstücken zu den Wohngrundstücken. Dafür ist nicht der Beschluss der Stadt ursächlich, sondern die nun vom Bundesgesetzgeber vorgenommene Korrektur der Entwicklung der Grundstückswerte über viele Jahre.
Gleichzeitig investiert die Stadt Jena in den Wirtschaftsstandort. Dazu gehört auch, dass die Gewerbesteuer konstant gehalten wird. Die Unterstützung von JenaKultur oder Zuschüsse an die Stadtwerke Jena GmbH und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft bleiben zudem integraler Bestandteil der Finanzplanung.
Zukunftsperspektive
Die Stadt rechnet damit, dass durch kluge Investitionen und die Beibehaltung eines stabilen Leistungsniveaus eine positive wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht wird. Auch wenn der finanzielle Spielraum aktuell begrenzt ist, bietet der Doppelhaushalt eine verlässliche Grundlage, um die kommenden Jahre erfolgreich zu gestalten.