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B-Lo 13 „Möbelhaus ‚An der Autobahn‘“ - Entwurf

Veröffentlichung im Internet entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 29.01.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes B-Lo 13 „Möbelhaus ‚An der Autobahn‘“ gebilligt und zur Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) bestimmt.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau und die Erweiterung des großflächigen Einzelhandelsstandortes für Möbel an der Stadtrodaer Straße. 

Im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur 1. Beteiligung sowie der Verhandlungen zum Erschließungsvertrag ergaben sich Anpassungen an die Festsetzungen und Inhalte des 1. Entwurfs. Im Ergebnis führte die Anzahl der Entwurfsänderungen zu der Notwendigkeit einer 2. Auslegung des fortgeschriebenen Entwurfsstandes. 

Folgende wesentliche Änderungen wurden im 2. Entwurf vorgenommen:

  • Verschiebung des geplanten Rad-/Gehwegs an die Stadtrodaer Straße und daraus folgend eine Verkleinerung der öffentlichen Verkehrsfläche,
  • Verschiebung der straßenbegleitenden Baumreihe im östlichen Bereich,
  • Einfügen von Leitungsrechten und neuen Trafostandorten,
  • Festsetzung einer Mindestverkaufsfläche,
  • Anpassung der Höhenfestsetzungen für Gebäude und Werbepylon,
  • Festsetzung von Flächen für solare Energiegewinnung,
  • Anpassung der Baugrenzen (Verkleinerung).
Eingenordete und unmaßstäbliche Abbildung mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Eingenordete und unmaßstäbliche Abbildung mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Entwurf veröffentlicht

Der vom Stadtrat am 29.01.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte 2. Entwurf zum Bebauungsplan B-Lo13 "Möbelhaus ‚An der Autobahn‘", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen, der Begründung mit Umweltbericht und Maßnahmeblättern sowie weiterer Anlagen wird in der Zeit vom 17.02. bis einschließlich 18.03.2025 veröffentlicht.

Einsichtnahme

Ergänzend sind die benannten Planunterlagen vom 17.02. bis einschließlich 18.03.2025 im Verwaltungsgebäude Am Anger 26, 2. Etage, zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar:

  • Montag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer des Sekretariats des Fachdienstes Stadtplanung unter 0049 3641 49-5202 oder per E-Mail über fd-stadtplanung@jena.de erfolgen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 18.03.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung an die Stadtverwaltung elektronisch per Mail an fd-stadtplanung@jena.de zu senden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen bis zum 18.03.2025 (Datum des Poststempels) auch schriftlich gesandt werden an:

Stadtverwaltung Jena
Postfach 100 338
07703 Jena

Folgende Fachgutachten und sonstige umweltrelevanten Stellungnahmen wurden erstellt und liegen öffentlich aus:

a) zum Einzelhandel

  • Fachgutachten „Städtebauliche und raumordnerische Verträglichkeitsanalyse“ 

  • Fachgutachten „Auswirkungs- und Verträglichkeitsuntersuchung“

b) zum Schallschutz

  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ mit Ermittlung und Beurteilung der auf die geplante Sonderbaufläche einwirkenden Verkehrsgeräusche sowie Aussagen zum Schallimmissionsschutz

c) zum Verkehr

  • Fachgutachten „Verkehrsgutachten“ mit Aussagen zur Bestandsanalyse, Ermittlung von Vergleichswerten und Bedarfsabschätzung

d) zum Artenschutz

  • Fachgutachten „Fledermauserfassung“ mit Aussagen zu Art und Anzahl von gebäudebewohnenden Vögeln und Fledermäusen in den Bestandsgebäuden, Ermittlung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

  • Biotopkartierung Bestand

e) zur Versickerung von Niederschlagswasser

  • Fachliche Einschätzung zur Versickerung

  • I03_StN FD Umweltschutz zur Versickerung 

f) zur 1. Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu klimaschutz, Dachbegrünung und Energieeinsparung, zum Natur- und Immissionsschutz, zur Klimaoptimierung und zu Niederschlagswasser sowie zum Überflutungsnachweis

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und können auf den Internetseiten der Stadt eingesehen werden:

  • Schriftenreihe zur Stadtentwicklung N° 3 „Handbuch Klimawandelgerechte Stadtentwicklung für Jena“ mit Aussagen zum Stadtklima, Auswirkungen des Klimawandels in Jena sowie Handlungsempfehlungen für das Stadtgebiet sowie die einzelnen Ortsteile

  • Schriftenreihe zur Stadtentwicklung N° 7 „Bäume in Jena“ – Stadt- und Straßenbäume in Jena – Stadtbaumkonzept

  • Richtlinie der Stadt Jena zur Minderung der Lichtverschmutzung mit Aussagen zur Vermeidung und Reduzierung der Lichtverschmutzung 

Gemäß der aktuellen Fassung des BauGB ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Öffentlichkeit eine oder mehrere andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Information anzubieten. Daher besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in den Räumlichkeiten des Dezernats Stadtentwicklung und Umwelt im Verwaltungsgebäude Am Anger 26.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am o.g. Auslegungsort in der Stadtverwaltung Jena innerhalb der Öffnungszeiten und auf der Internetseite zur Auslegung die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.