Diese Seite beinhaltet häufig gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten sowie die Erläuterung einiger Fachbegriffe. Wenn weitere Fragen auftreten bzw. Begriffserklärungen notwendig sind, werden diese kontinuierlich auf dieser Seite ergänzt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen (thematisch geordnet)
Architektur | Wie soll die Bebauung auf dem eichplatzareal aussehen? |
Eine grundsätzliche Orientierung hinsichtlich der verschiedenen Baufelder, der Bauhöhen und des Umfanges gibt der 2017 beschlossene Rahmenplan. Dieser sieht u.a. zwei Baufelder (A und B) mit bis zu drei Hochpunkten in einem der Baufelder (A) und einen Stadtgarten vor. In der gegenwärtigen Phase der Entwicklung des eichplatzareals liegt ein Bebauungskonzept für das Baufeld A vor. |
Architektur | Warum wird in dieser Form bebaut? |
Im Prozess zur Erarbeitung eines Rahmenplans für das eichplatzareal wurden über 27 verschiedene Varianten vorgestellt, diskutiert und weiter bearbeitet. Im Rahmen eines öffentlichen Forums erhielt die Variante mit den drei Hochpunkten die meiste Zustimmung bei allen Beteiligten. Diese Hochpunkte konzentrieren sich auf die Nähe zum JenTower. Damit rücken sie von der bestehenden kleinteiligen Umgebung ab und eröffnen die Chance, gemeinsam mit dem JenTower als Ensemble zu wirken. |
Architektur | Warum wurden die historischen Grundrisse nicht wieder aufgenommen? |
Der 2014 durch Bürgerentscheid gekippte Entwurf nahm die historischen Grundrisse auf. In der Aufarbeitung der Ablehnung des 2014er-Entwurfes stellte sich schnell heraus, dass die überwiegende Mehrheit das Wiederaufgreifen der historischen Grundrisse ablehnte. Weiterhin fanden die an jenen Grundrissen orientierten Varianten im Prozess der Erarbeitung des Rahmenplans für das eichplatzareal keine Mehrheit bei den Beteiligten. |
Baustelle | Wann startet die Bebauung? |
Mit Abschluss des Kaufvertrages über das Grundstück am Eichplatz ist der Investor verpflichtet, unverzüglich das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten. Voraussichtlich wird das Verfahren nach ca. zwei Jahren abgeschlossen sein. Im Anschluss ist die Planung zu konkretisieren und bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen, um eine Baugenehmigung zu erlangen. Daher scheint ein Baubeginn im Jahr 2023 realistisch. Vor Beginn der Maßnahme sind noch vorbereitende Arbeiten durchzuführen, u.a. archäologische Grabungen, Leitungsumverlegungen und Abbrucharbeiten. |
Baustelle | Wie lange werden die Bauarbeiten dauern? |
Die Bauarbeiten werden sich über mehrere Jahre ziehen. Drei Jahre nach Baubeginn muss zumindest ein Großteil der Arbeiten abgeschlossen sein. Während der Bauarbeiten ist der Bauherr zur Rücksichtnahme, Lärmreduzierung und Schmutzvermeidung verpflichtet. |
Baustelle | Wie wird der Baustellenverkehr geregelt? |
Der Baustellenverkehr für die Bauarbeiten auf dem Baufeld A soll hauptsächlich über die Kollegiengasse geleitet werden. Während der Bauphase soll auf dem östlichen Teil des eichplatzareals weiterhin geparkt werden können. Diese Stellplätze sind weiterhin über die Weigelstraße zu erreichen. Weitere Regelungen, z.B. im Sinne der Lärmreduzierung, können im Rahmen des Baugenehmigungs-verfahrens festgesetzt werden. |
Beteiligung | Wurden Bürgerinnen und Bürger beteiligt? |
Seit 2015 gab es einen breit angelegten Beteiligungsprozess. Der Stadtrat hat in dieser Zeit fünf Beschlüsse zum eichplatzareal gefasst. In verschiedenen Phasen gab es neun öffentliche Veranstaltungen, u.a. speziell für Kinder und Jugendliche, sowie zwei Ausstellungen. Während des gesamten Zeitraums gab und gibt es ein Werkstattgremium mit 53 Mitgliedern, davon 39 repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger. Dieses Gremium hat in bislang 28 Sitzungen den gesamten Prozess begleitet. |
Märkte / Feste / Großveranstaltungen | Wo finden künftig die verschiedenen Veranstaltungen statt? |
Alle Veranstaltungen, die bisher auf dem Markt stattgefunden haben, können wie gehabt auf dem Marktplatz stattfinden. Die Fahrgeschäfte oder größere Veranstaltungen (Beachvolleyball) brauchen perspektivisch einen neuen Ort oder vielleicht auch neue Orte. Es steht noch nicht fest, wo sie künftig stattfinden werden, jedoch wird gerade ein Zukunftskonzept „Märkte/Stadtfeste 2022plus“ erarbeitet, um das zu klären. |
Nutzung | Welche Geschäfte entstehen auf dem eichplatzareal? |
Der vierte Grundsatz von den in einem langjährigen Beteiligungsprozess erarbeiteten zehn Grundsätzen zur Entwicklung des eichplatzareals hält den Wunsch nach einem kleinteiligen Branchenmix besonders in der Erdgeschosszone fest. Zudem zeigt auch das Entwicklungskonzept „Einzelhandel 2025“ die dadurch entstehende Belebung der Innenstadt auf. Die Wege zum Schlendern und Verweilen werden weiterentwickelt und verbessert. Welche Geschäfte ganz konkret entstehen, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Dazu wird es im Bebauungsplan-Verfahren eine Verträglichkeitsuntersuchung geben. |
Nutzung | Welche Nutzung ist für die Gebäude vorgesehen? |
Im vierten Grundsatz zur Entwicklung des eichplatzareals ist festgeschrieben, dass sich das Gebiet durch eine Mischung vielfältiger Nutzungen auszeichnen soll. Es sind Wohnungen verschiedener Größen und Preiskategorien, Büroräume und in den Erdgeschossen der Gebäude Einzelhandel vorgesehen. |
Nutzung | Wie hoch sind die Miet- oder Kaufpreise? | Je nach Nutzungsart wird es unterschiedliche Preise für Wohn- und Gewerbeflächen geben. Die Entscheidung über die Höhe liegt beim Investor. Im vierten Grundsatz wird dem Investor vorgeschrieben, dass es Wohnungen verschiedener Größen und Preiskategorien geben muss. |
Nutzung | Sind seitens der Stadt Jena Regelungsmechanismen zur Begrenzung der Miethöhen gegenüber dem Investor vorgesehen? | Im Rahmen der Angebotsabgabe zu Baufeld A hat der Bieter in seinem Konzept u.a. auch entsprechende Preisspannen zu den geplanten Mieten benannt. Diese korrespondieren durchaus mit den schon heute in Jena aufgerufenen Mietpreisen für solche zentralen Innenstadtlagen und sind als marktgerecht für die Stadt Jena zu bezeichnen. Eine konkrete Vereinbarung zwischen der Stadt Jena und dem Investor mit festgeschriebenen Miethöhen gibt es nicht, jedoch ist der Investor verpflichtet, seine eingereichten Konzepte umzusetzen. |
Ökologie | Wie wird auf die klimatischen Herausforderungen für Innenstädte reagiert? |
Gegenwärtig ist der Eichplatz fast vollständig versiegelt. Im Investorenauswahlverfahren wurden Bieter angehalten, die Verwendung nachhaltiger Materialien, vorhandene Umweltzertifizierungen und den Einsatz nachhaltiger Emissions- und Energiekonzepte in ihren Konzepten für das Baufeld A zu berücksichtigen. Gleiches wird auch für das Verfahren zum Baufeld B gelten. Hinzu kommen die Grünflächen im entstehenden Stadtgarten. Wenn das Projekt insgesamt umgesetzt ist, werden voraussichtlich mehr Bäume im Areal stehen als bisher. |
Ökologie | Gibt es Verpflichtungen für nachhaltige Konzepte für die Bebauung? |
Im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens waren die Bieter angehalten, auch nachhaltige Aspekte wie die Verwendung nachhaltiger Materialien, vorhandene Umweltzertifizierungen und Einsatz nachhaltiger Emissions- und Energiekonzepte in ihren Konzepten zu berücksichtigen. Im Rahmen der Beurteilung wurden diese Konzepte positiv bewertet, wenn diese im Realisierungskonzept dargestellt und beschrieben wurden. |
Ökologie |
Welchen Einfluss hat die geplante Bebauung auf die mikroklimatischen Verhältnisse, auch unter Berücksichtigung der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Jena? |
Da für die geplante Bebauung mit den drei Hochpunkten noch kein Baurecht besteht, ist zunächst die Aufstellung eines sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) notwendig. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen neben den Themen über Art und Maß der baulichen Nutzung auch eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, wie z.B. nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz geprüft und berücksichtigt werden. Der B-Plan an sich sowie alle dazugehörigen Gutachten werden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden. Wer mit diesen Gutachten beauftragt wird, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. |
Parken |
Wie ist die künftige Parksituation? |
Zwei Aspekte sind zum Thema Parken wichtig. Zum einen bleibt während der Entwicklung des Baufelds A eine Teilfläche als Parkplatz erhalten. Zum anderen ist im Baufeld A auch eine Tiefgarage eingeplant. Auch sind weitere Parkmöglichkeiten im Umfeld vorhanden bzw. im Entstehen (z.B. Inselplatz), die durch das neue dynamische Parkleitsystem sehr gut zu finden sind. |
Parken | In welcher Dimension entsteht die Tiefgarage? |
Im gegenwärtigen Stand des Verfahrens kann dazu keine Aussage getroffen werden. Konkret wird es im Bebauungsplan-Verfahren. Aus einer 2018 durchgeführten Parkraumsondierung wird deutlich, dass rein rechnerisch eine Ebene ausreichend ist, um die wegfallenden Parkplätze zu kompensieren. |
Glossar – Erläuterung einiger Fachbegriffe
Architekturgremium |
Interdisziplinäres Gremium bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Politik, des Baukunstbeirats der Stadt Jena sowie externen Experten, das unter Beteiligung des Werkstattgremiums die architektonischen Konzepte der Bieter bewertet. Das Architekturgremium tagte im Oktober 2018 sowie April 2019 und setzte sich wie folgt zusammen: Dr. Heidrun Jänchen und Dr. Jörg Vogel als Mitglieder des Stadtrats; Manuel Rost (repräsentativ ausgewählter Bürger des Werkstattgremiums) und Bastian Ebert (als Vertreter der Bürgerinitiative Mein Eichplatz im Werkstattgremium), Christian Gerlitz (Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt), Dr. Matthias Lerm (Stadtarchitekt), Karl-Hermann Kliewe (Werkleiter KIJ), Falko Bärenwald (Mitglied des Jenaer Baukunstbeirats), Prof. Ludwig Wappner (Allmann Sattler Wappner . Architekten sowie KIT – Karlsruher Institut für Technologie), Prof. Jórunn Ragnarsdóttir (LRO Lederer Ragnarsdóttir Oei Architekten), Canan Rohde-Can (Rohde-Can Architekten). |
Baufelder | Das eichplatzareal wurde in zwei Baufelder (A und B) unterteilt. Dies sagt noch nichts über den Zuschnitt der zu verkaufenden Grundstücke oder über die tatsächlich zu überbauenden Flächen aus; die Unterteilung bezieht sich lediglich auf die Realisierungs-Reihenfolge: zunächst Baufeld A, danach Baufeld B. |
Bewerber | Unternehmen, die sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs um die Teilnahme am Investorenauswahlverfahren beworben haben und einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. |
Bieter | Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bewerber, die ein Angebot abgegeben haben. |
Binnenräume | Binnenräume befinden sich zwischen den Parzellen. Diese Binnenräume werden nicht verkauft; verbleiben also im Eigentum der Stadt Jena. Sie werden als Fußgängerbereiche gestaltet. |
Bürgerwerkstatt | Siehe Werkstattgremium |
Grundsätze | Die 10 Grundsätze sind durch das Werkstattgremium entwickelte und durch den Stadtrat bestätigte Prämissen, unter deren Beachtung das eichplatzareal entwickelt werden soll. |
Hochpunkt | Ein Gebäude wird als Hochpunkt angesehen, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. |
Parzellen |
Der Rahmenplan definiert fünf Parzellen (A, B, C, D und E). Nur diese Bereiche können mit Gebäuden bebaut werden; nur diese Bereiche werden vermarktet. Im Baufeld A befinden sich die Parzellen A, B und C-West; im später zu entwickelnden Baufeld B befinden sich die Parzellen C-Ost, D und E. |
Rahmenplan |
Der Rahmenplan wurde im Auftrag der Stadt Jena in Zusammenarbeit mit dem Werkstattgremium, einem Moderator sowie dem Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH entwickelt. Der Rahmenplan ist vom Stadtrat beschlossen und bildet die städtebaulichen Anforderungen an die zukünftige Bebauung ab. |
Tiefgaragenbereiche | Die von den Investoren zu errichtenden Tiefgaragen befinden sich nicht nur unter den fünf zu bebauenden Parzellen, sondern sie erstrecken sich auch über die Grundstücksgrenzen hinweg unter die Binnenräume (= öffentliche Fußgängerbereiche). Diese Konstellation wird durch vertragliche Vereinbarungen, die im Grundbuch als Rechte verankert werden, gesichert. |
verbindliches letztes Angebot | Angebot, das nach Abschluss der Architektonischen Qualifizierung und den Verhandlungen über den Grundstückskaufvertrag von den ausgewählten Bietern abgegeben wird. |
Werkstattgremium | Auch „Bürgerwerkstatt“ genannt. Arbeitskreis bestehend aus Bürgern, Mitgliedern von Initiativen, Fraktionsmitgliedern und Stadträten sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung. Das Gremium war an der Erarbeitung der „10 Grundsätze“ und des städtebaulichen Rahmenplans eichplatzareal maßgeblich beteiligt und wird auch im weiteren Verfahren (Investorenauswahlverfahren) eingebunden. |