Fördermöglichkeiten für Studierende
Die Finanzierung des Studiums darf in Deutschland nicht mit sozialen Leistungen geschehen. Deshalb verrichten viele Studierende studentische Nebentätigkeiten oder gehen in erlaubtem Umfang einer Erwerbstätigkeit nach.
Wer sich nicht selbst finanzieren kann, kann Leistungen zur Ausbildungsförderung beantragen. Studierende erhalten BAföG, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Alternativ können Sie versuchen, einen Studienkredit aufzunehmen.
Beachten Sie, dass Sie dieses Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen müssen und zusätzliche Zinskosten entstehen. Rückzahlungsfrei dagegen sind Stipendien.
In Deutschland gibt es mehr als 2.000 Stipendiengeber, die Studierende vor allem in fortgeschrittenen Semestern fördern. Die einzelne Leistungsvereinbarung wird vertraglich ausgehandelt. Eine Bewerbung muss in der Regel ein Jahr im Voraus erfolgen.
In Not geratene ausländische Studierende können u. U. einen Antrag auf Abschlussbeihilfe im Auslandsamt der jeweiligen Hochschule stellen. Als Studierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena wenden Sie sich an das Internationale Büro. Stipendiaten erhalten ggf. Abschlussbeihilfe aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt der Staat hauptsächlich Studierende, aber auch Schüler und Auszubildende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und ihre Ausbildung nicht selbst bzw. durch die Unterstützung Sorgeberechtigter finanzieren können.
BAföG-Leistungen bestehen zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die Weiterbewilligung während des Studiums ist an Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme gebunden.
Die Gewährung von BAföG-Leistungen erfolgt gewöhnlich nur während der Regeldauer des Studiums. Spätestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Der zu erstattende Betrag ist niedriger, wenn Sie Ihren Ausbildungsabschluss besonders schnell oder gut erreichen oder wenn Sie die Rückzahlung in einer Summe leisten.
BAföG-Leistungen beantragen Sie abhängig von der Art Ihrer Ausbildung bei den Studierendenwerken Ihrer Hochschule oder beim Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstelle beziehungsweise am Wohnort.
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BAföG für Bürger aus Drittstaaten
Als Bürger eines Staats außerhalb der EU bzw. des EWR können Sie anspruchsberechtigt sein, wenn Sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen. Sie haben möglicherweise einen Leistungsanspruch, wenn Sie
- eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzen.
- ein von Ihrem Ehepartner abgeleitetes Aufenthaltsrecht haben. Dieser ist Deutscher oder Erwerbstätiger mit Unionsbürgerschaft in Deutschland.
- ein von ihren Eltern abgeleitetes Freizügigkeitsrecht haben. Mindestens ein Elternteil ist Bürger der EU oder des EWR und hält sich als Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender in Deutschland auf. Auch wenn Sie selbst 21 Jahre alt oder älter sein sollten, können Sie einen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, wenn das abgeleitete Freizügigkeitsrecht bis zu Ihrem 21. Geburtstag bestand.
- heimatloser Ausländer sind.
- außerhalb von Deutschland als Flüchtling anerkannt wurden und in Deutschland ein langfristiges Aufenthaltsrecht haben.
- eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive besitzen. Ist die Aufenthaltserlaubnis nicht langfristig ausgerichtet, sind Sie nur dann BAföG-berechtigt, wenn Sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten.