Amtsärztliche Bescheinigung für das Finanzamt
Der Fachdienst Gesundheit stellt auf Antrag Bescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall aus.
Details
Eigenfinanzierte Therapiekosten können als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Hierfür bedarf es eines Nachweises der medizinischen Indikation der Behandlung. Der Fachdienst Gesundheit führt in diesem Zusammenhang Begutachtungen durch, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Jena haben. Eine terminvereinbarung ist erforderlich. Für die Begutachtung sollte eine Stunde Zeit eingeplant werden.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter Downloads.
Unterlagen
- Personalausweis
- haus- oder fachärztliche Befunde, Krankenhausberichte
- Rechnungen über Behandlungskosten
Öffnungszeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Bescheinigung, erstellt nach Aktenlage | 11,00 Euro |
Bescheinigung, erstellt nach Begutachtung | 20,00 Euro |
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.
Rechtsgrundlagen
- § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Schramm | Sekretärin Fachdienst Gesundheit |
E-Mail: gesundheitsamt@jena.de Telefon: 0049 364149-3136 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_04 |