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Rote Kennzeichen beantragen

Die Zuteilung eines roten Kennzeichens erfordert ein spezielles Antragsverfahren, in dem neben den allgemeinen Voraussetzungen auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers festgestellt werden muss.

Beachten Sie auch bitte, dass durch die Zuverlässigkeitsprüfung das Antragsverfahren 4 bis 6 Wochen dauern kann.

Für Händler, Werkstätten und Hersteller

Rote Kennzeichen werden zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, -teilehersteller, -werkstätten, -händler für Probe-, Übungs- und Überführungsfahrten befristet oder widerruflich zugeteilt.

Unberechtigtes Führen eines Kfz mit roten Kennzeichen

Bei unberechtigtem Führen eines Fahrzeugs mit roten Kennzeichen sieht das Gesetz eine Strafanzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz in Verbindung mit der Abgabeordnung und eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gegen den Fahrzeugführer des jeweiligen Fahrzeugs und gegebenenfalls auch gegen den Halter vor. Ebenso setzt die Polizei die örtlich zuständige Zulassungsbehörde über den festgestellten Verstoß in Kenntnis. Diese hat bei Verstößen die Möglichkeit, Händlern oder Herstellern von Fahrzeugen die zugeteilten roten Kennzeichen zu entziehen.

Für Sammler von Oldtimern

Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge werden zuverlässigen Haltern zugeteilt, die mit ihren Fahrzeugen an veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. In der Regel sollten die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt oder historisch besonders wertvoll sein.

Rote Kennzeichen sind nur für folgende Zwecke einzusetzen:

  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an veranstaltungen
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges

Kfz-Steuer

Das Hauptzollamt erhebt eine pauschale Steuer in Höhe von jährlich 191,73 Euro ( 46,02 Euro für Motorräder).

Für Händler, Werkstätten und Hersteller

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
  • Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses beim Bürgerservice

Für Sammler von Oldtimern

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • vorhandene Fahrzeugpapiere für das/die beantragten Fahrzeuge, ggf. Oldtimerpass
  • Nachweise über Tätigkeit in Oldtimervereinen bzw. Nachweise über Anmeldungen an Oldtimerveranstaltungen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer
  • Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses beim Bürgerservice

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
befristete Zuteilung 102,60 €
unbefristete Zuteilung 150,00 €
Fahrzeugscheinheft 15,00 €
Nachweisbuch 1,60 €
Kosten für die Registerabfrage KBA 3,30 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Für Händler, Werkstätten und Hersteller

  • § 16 FZV, insb. Abs. 3
  • Anlage 10 zur FZV (Ausgestaltung Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen)
  • Anlage 4 Abschnitt 7 zur FZV (Ausgestaltung der roten Kennzeichen)

Für Sammler von Oldtimern

  • 49. Ausnahme VO zur StVZO (VkBl. 1994 Heft 19, S. 672)
  • VkBl. 1995 Heft 8, S. 248 (Erkennungsnummern, Fahrzeugschein)
  • § 17 FZV (Zuteilung)
  • Anlage 4 Abschnitt 7 zur FZV (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827