This is a cache of https://vorhaben.jena.de/de/637315. It is a snapshot of the page at 2024-11-04T20:02:08.159+0000.
Städtebaulicher Rahmenplan "Zwätzen"
Logo - Header

Städtebaulicher Rahmenplan "Zwätzen"

Aufbauend auf der Erhaltungssatzung von 1995 und den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen wurde die Durchführung der Sanierungsmaßnahme im "vereinfachten Verfahren" für den alten Ortskern Zwätzen und das Areal am Mönchberg beschlossen.

Weitere Informationen zum vorhaben

2014 wurde das Gebiet in das Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" aufgenommen. 2015 wurde die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH mit der Erarbeitung eines Rahmenplans beauftragt. Ziel des Rahmenplans ist es, Handlungsempfehlungen und Rahmenbedingungen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung aktueller räumlich-gestalterischer, verkehrs- und freiraumplanerischer Belange zu formulieren. Schwerpunkte bilden dabei insbesondere die Erhaltung und Stärkung des historischen Ortskerns mit Wahrung des Ortsbildes sowie die Sanierung und Umnutzung des Alten Guts. Zudem sollen die öffentlichen Straßen- und Freiräume attraktiver gestaltet und qualitätsvolle Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, um den Ortskern in seiner Funktion als Wohnstandort zu stärken.

Der Rahmenplan wurde als Planungsinstrument und Selbstbindungsplan der Stadt durch den Stadtrat bestätigt.

Letzter Beschluss zum vorhaben

  • Beschlussvorlage 16/1084-BV - Beschluss des Stadtrates vom 15.02.2017 "Sanierungsgebiet Zwätzen - städtebaulicher Rahmenplan"

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Erarbeitung des Rahmenplans ist abgeschlossen.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die beschlossene städtebauliche Zielsetzung soll durch geeignete Maßnahmen bis zum Jahr 2026 erreicht werden.

Kosten soweit bezifferbar

ca. 22.000 € Planungskosten für den Rahmenplan

Betroffenes Gebiet

Zwätzen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Stadtentwicklung / Stadtplanung

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt gem. BauGB.

Informell: Ja.
Im Dezember 2015 erfolgten Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern und die Vorstellung im Ortsteilrat Zwätzen.

Aktualisierungsdatum

20.02.2017

Versionsnummer

2.0

Ihre Hinweise zum vorhaben

Hinweis einreichen

Downloads

Links