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Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS Weimar-Gera-Gößnitz, Planfeststellungsabschnitt 1

04.07.2024

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG (Vorhabenträgerin), vom 16.10.2023 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Jena, Weimar und der Verwaltungsgemeinschaft Mellingen beansprucht.

Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 18.04.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die Planungsunterlagen sind auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes einsehbar.

Die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Jena erfolgt (ergänzend zur allgemeinen Einsichtnahme über das Internet) in der Zeit vom 08.07. - 08.08.2024 in der

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Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 09.09.2024) beim Eisenbahn-Bundesamt oder bei der Stadt Jena Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.

Als Ansprechpartner steht Herr Dr.-Ing. Peter Weidich, Tel. 0049 3641 49-5323 zur Verfügung.

Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 27.06.2024 im amtsblatt 26/24 (PDF).

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