Einreise zwecks beruflicher Ausbildung
Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Ausbildungsmarkt. Für Ihre Einreise benötigen Sie ein zweckentsprechendes Visum. Möchten Sie eine Ausbildung beginnen, beantragen Sie ein Visum für Erwerbstätigkeit nach § 18 bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland.
Das Visum wird erteilt, wenn Sie bereits das Ausbildungsangebot eines deutschen Unternehmens vorweisen können. Ihre Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht von denen deutscher Auszubildender unterscheiden.
Für Ihr Visum müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt während der Ausbildung gesichert ist. Bei einer schulischen Berufsausbildung benötigen Sie zusätzlich ein Einladungsschreiben der Schule oder einer Gastfamilie mit der Bestätigung, dass für Ihre Unterbringung und Verpflegung gesorgt ist.
Neben Ihrer schulischen oder betrieblichen Ausbildung dürfen Sie auch 10 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die nichts mit Ihrer Ausbildung zu tun hat.
In Deutschland dann hängt die Vergabe eines Aufenthaltstitels in den meisten Fällen davon ab, ob die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zustimmt.
Einreise zu anderen Bedingungen
Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem Land der EU bzw. des EWR ab, in dem Sie sich aktuell aufhalten.
- Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Sie erhalten dann in Deutschland von der ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
- Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.