Karteikartenabschrift für Führerschein
Sie möchten Ihren Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen bzw. Ihr Führerschein ist verloren gegangen oder Ihr Name hat sich geändert. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes fordert von Ihnen eine sogenannte Karteikartenabschrift, da der alte Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.
Details
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Fahrerlaubnisdaten.
Sie wohnen derzeit in Jena
Anforderung der Karteikartenabschrift von einer anderen Behörde
Ihr alter (grauer oder rosa) Führerschein wurde von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt. Dann beantragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde ihres ursprünglichen Wohnortes schriftlich oder telefonisch eine Karteikartenabschrift. Teilen Sie dem Mitarbeiter mit, dass Sie nun in Jena wohnen und einen neuen Führerschein beantragen möchten.
Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:
Stadt Jena
Fachdienst Bürgerdienste
Team Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 100338
07703 Jena
Fax: 0049 3641 49-3827
Die Anschriften anderer Fahrerlaubnisbehörden finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe Links).
Sie wohnen nicht mehr in Jena
Anforderung der Karteikartenabschrift von Jena
Ihr alter Führerschein wurde von der Fahrerlaubnisbehörde in Jena ausgestellt.
Richten Sie Ihre Anfrage an die Stadt Jena:
- per E-Mail
- per Fax
- postalisch
Notwendige Informationen
Um Ihre Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, benötigen wir - formlos - folgende Informationen:
- Familienname
- frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehenamen)
- Vorname bzw. Vornamen (bitte alle angeben)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Ausstellungsdatum / Listen-Nummer des Führerscheins (wenn möglich)
- jetzige Wohnanschrift
- private Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Teilen Sie uns bitte auch die genaue Anschrift und evtl. die Fax-Nummer der Fahrerlaubnisbehörde mit, für die Sie die Karteikartenabschrift benötigen. Die Karteikartenabschrift wird unmittelbar der Fahrerlaubnisbehörde zugestellt.
Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und benötigen Sie dort zur Erledigung Ihrer Führerscheinangelegenheiten eine Karteikartenabschrift, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben und fügen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.
Die Karteikartenabschrift wird Ihnen an Ihre Wohnanschrift übersandt.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne termin).
Andere Anliegen mit terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Karteikartenabschrift fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |