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„Baumaßnahme Burgweg und die Straßenbaubeiträge“: Einige Bemerkungen zu Informationen der Bürgerinitiative in der Tagespresse – Straßenbaubeiträge
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„Baumaßnahme Burgweg und die Straßenbaubeiträge“: Einige Bemerkungen zu Informationen der Bürgerinitiative in der Tagespresse

Burgweg mit Stützwänden an der Einmündung zur Hausbergstraße - Foto © Stadt Jena KSJ
Burgweg mit Stützwänden an der Einmündung zur Hausbergstraße – Foto © Stadt Jena KSJ (Zum Vergrößern bitte anklicken!)

Hin und wieder geben Bürgerinitiativen nicht ganz exakte Informationen an die Presse weiter, um ihre Arbeit oder ihre Interessen zu unterstützen. Das jüngste Jenaer Beispiel kommt von der BI Wilhelmshöhe und hierzu seien der Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena (KSJ) aus gegebenem Anlass einige Bemerkungen gestattet.

Um was geht es? – In der Ostthüringer Zeitung / Lokalausgabe Jena vom 04.02.2016 berichten Volker Lipka und Reinhard Stiebritz von der Bürgerinitiative, dass von dem durch die Bürgerinitiative vermuteten Hintergrund des Straßenausbaus und zwar der Erschließung des Hausbergviertels, für die es einen Bebauungsplan gibt, (Zitat) „im Herbst des Jahres 2012, als der Stadtrat den Burgwegausbau beschloss, nicht die Rede“ war.

Lipka und Stiebritz weiter in der Lokalzeitung: „Den damaligen Verdacht, dass der Burgweg nur als Baustraße auf Kosten hoher Anwohner-Straßenbeiträge ausgebaut werden sollte, sehen die Bürger auch dadurch bestätigt, dass der Ausbau nur bis kurz hinter den Abzweig der oberen Planstraße erfolgt ist. Doch weiter oben kommen die eigentlich engen Straßenstellen.“ Außerdem: „Wenige Anlieger im dünn besiedelten unteren Teil des Burgweges müssen große Teile der Kosten der bestimmt teuersten Straße von Jena tragen“, kritisiert Volker Lipka in Anspielung auf die großen Stützbauwerke, die bei der Sanierung am Burgweg entstanden. – Soweit die Darstellung der Bürgerinitiative Wilhelmshöhe in der Presse.

Burgweg blau und Ziegenhainer Straße orange mit Hangrutsch weiß und Stützwände grün - Abbildung © Stadt Jena KSJ
Burgweg (blau) und Ziegenhainer Straße (orange) mit Kennzeichnung des Hangrutsches (weiß umrandet) sowie der Hangstützwände an der Einmündung zur Hausbergstraße (grün) – Abbildung © Stadt Jena KSJ

Hierzu ist das Folgende anzumerken:

1.) Auch im beitragsrechtlichen Baubeschluss von Herbst 2012, der am 30.01.2013 vom Jenaer Stadtrat mehrheitlich beschlossen wurde, ist die Erschließung der Hausbergviertels erwähnt, wie man an Formulierung „Planstraße B“ erkennen kann. Man muss im Kontext auch immer die im Stadtrat und den Ausschüssen parallel geführte Diskussion zum B-Plan Hausbergviertel sehen. Weiter spielte die spätere Erschließung des neuen Baugebietes stets ein Rolle in Diskussionen und den Bürgerinformationsveranstaltungen der Abteilung Beiträge zum Burgweg.

2.) Die spätere Erschließung des neuen B-Plan-Gebietes war jedoch niemals der Hauptbeweggrund der grundhaften Straßenerneuerung im Burgweg. Hier spielten Dinge wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch durchgängige Gewährleistung des Begegnungsfalles Pkw/Lkw oder die deutliche Verbesserung der Fahrgeometrie in der Einmündung der Hausbergstraße eine Rolle und es sollte durch die grundhafte Erneuerung des Burgwegs das Problem des Zuparkens der Einfahrt des Geophysikalischen Instituts gelöst und die Fußgängerführung im Burgweg verbessert werden.

Der schlechte Straßenzustand des Burgwegs und sein ungenügender Straßenquerschnitt waren mindestens seit 1992 bei der Stadt Jena aktenkundig und zwei Jahrzehnte später eine Korrektur der Verkehrssituation vorzunehmen schien dem KSJ, der als Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist, mehr als überfällig.

3.) Stützbauwerke sind kein ästhetischer Selbstzweck. Sie dienen der Absicherung von öffentlichen Straßen auf inhomogenem Untergrund gegen das Abrutschen auf Grundstücke oder schützen sie gegen Felsstürze oder abrutschende Hänge. Beides ist im Burgweg der Fall. Im direkten Umfeld der Ziegenhainer Straße kam es vor fünf Jahren sogar zu einem Hangrutsch, wegen dem bis heute der Verkehr auf diesem Straßenstück erheblich eingeschränkt ist.

4.) Der frühere Zustand des Burgwegs ist zum Beispiel HIER und DORT öffentlich dokumentiert.

Der Obere Burgweg - Foto 3 © Stadt Jena KSJ 2010
Der Obere Burgweg – Foto 3 © Stadt Jena KSJ 2010

Was den weiteren Ausbau des Burgwegs betrifft, so gibt es hierzu einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Jena vom 19.07.2012 für den Bereich von der Straße„Camsdorfer Ufer bis zur Schlendorfer Straße. Umzusetzen war in der Interessenlage der Jahre 2012 / 2013 – auch unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Kommunalservice Jena – nur der Ausbau bis zur „Planstraße B“. Im Wirtschaftsplan 2017 / 2018 des KSJ ist vorgesehen, den Burgweg dann von der „Planstraße B“ bis zur Schlendorfer Straße weiter (beitragspflichtig) auszubauen. Hierzu wird es zu gegebener Zeit weitere Informationen von uns geben.

Siehe zum Sachverhalt auch unsere Bemerkungen zum Kommentar von OTZ-Redakteur Michael Groß auf OTZ-Online vom 04.02.2016! sowie den Artikel der OTZ vom 06.02.2016, den man hier nachlesen kann.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Volker Lipka, Bewohner der Wilhelmshöhe

    Meinung zur Aussage KSJ über den Burgweg

    Vorstehender Text wiederholt brav die Behauptungen der letzten Jahre als Begründung des Ausbaus zur Baustraße.
    Von einem schlechten Straßenzustand sollte man beim Burgweg nicht sprechen. Er war auf Grund seines stabilen Aufbaus mit Kopfsteinpflaster unter dem Asphalt sogar in einem super Zustand und hätte bestimmt noch hundert Jahre gehalten.
    Unzureichender Begegnungsverkehr besteht bis heute im oberen nicht ausgebauten Abschnitt des Burgwegs. Im unteren Teil sollten die Einschränkungen auf Vorschlag der Bürgerinitiative mittels Einbahnstraßenlösung über den Margaretenweg beseitigt werden. Um dieses von Seiten der Administration zu verhindern und Stadträte abschreckend zu beeinflussen, bediente man sich der Erfindung von Tatsachen in OB-Beschlussvorlagen, z.B. der Margaretenweg sei mit 25 % Steigung zu steil, gemessen haben wir 16 %. Ebenso behauptete man nach der Variante der Bürgerinitiative müssten 65 Bäume statt 19 gefällt werden, unterdessen wurden sogar ca. 300 Bäume geopfert.
    Bitte schauen Sie oberhalb des Kindergartens den kürzlich abgetragenen Hang an, alles Felsschichten, da rutscht nichts, so ist prinzipiell der gesamte Burgweg aufgebaut.
    Von Hand wurden Steinchen für Steinchen die Gabionenwände aufgebaut, gegen welche Kräfte sollen diese optisch interessanten Trockenmauern schützten?
    Frage: wie hoch sind die Abrutschkräfte gegen die massiven Stahlbetons-Stützmauern, gegossen auf 2 m breiten Fundamenten? Der Burgweg wurde als Hohlweg vor knapp 1000 Jahren in seiner vollen Länge aus Felsen gearbeitet, da gab und gibt es keine seitlichen Drücke und „inhomogenen Untergründe“! Gegen rutschendes Laub und Erdreich reichten in diesem Fall Beton L-Elemente, die halten einiges ab und kosten einen Bruchteil.
    Der erwähnte Vergleich des Hangabrutsches an der Ziegenhainerstraße hingt in insofern, da es bei der unbefestigten Straße um ein hangabwärts Problem ging, beim Burgweg-Hohlweg dagegen hangaufwärts, ein Vergleich Apfel mit Birne. Außerdem wurde der Abrutsch vor einigen Jahren allein infolge der „intelligent“ zum Hang hin aufgestellten Betonbarrieren verursacht. Ein bis dahin vorhandener natürlicher Abfluss des Regenwassers entlang der Straße wurde unterbrochen und wiederholt angestaute Wassermassen vor den Barrieren spülten den Hang hinunter.

    Frage: Was verhindert weiterhin die Freigabe der Ziegenhainerstraße in einer Richtung für den PKW-Verkehr?

    Volker Lipka, Bewohner der Wilhelmshöhe Jena, 13.02. 2016

  2. Abteilung Beiträge

    Sehr geehrter Herr Lipka,

    „brav“ ist eine treffende Formulierung zu Beginn Ihres Kommentars, auf die ich hier gesondert eingehen möchte. Anschließend folgt meine Antwort auf Ihre anderen Fragen.

    Wären wir doch alle so „brav“. – Ich erinnere an Behauptungen Ihrerseits in der Öffentlichkeit, zu der ich Ihnen im September 2013 eine Nachricht zukommen ließ und Sie darum bat, diese richtig zu stellen.

    Sie behaupteten damals und bezogen auf meine Person u. a. „man ‚vergaß‘ die 25% vorläufige Preiserhöhung einzurechnen“ sowie, dass ein Anlieger „mit größerem Eckgrundstück, er zahlt sogar für zwei Straßen“ vom Kommunalservice Jena bzw. mir nicht informiert worden sei. (siehe: http://www.jenapolis.de/2013/09/05/strassenausbau-beitraege-stehen-wieder-auf-der-tagesordnung/)

    Wie Sie wissen, stimmen beide Behauptungen nicht, gleichwohl sind diese bis heute von Ihnen bedauerlicherweise nicht korrigiert worden.

    Es gab seinerzeit 1.) eine Extra-Anlieger-Informationsveranstaltung des Kommunalservice Jena (an der Sie möglicherweise sogar mit anwesend waren; ich kann gerne noch einmal in die Anwesenheitsliste schauen lassen) speziell zu dem Thema der damals prognostizierten 25-prozentigen Kostenerhöhung und 2.) wurde der von Ihnen erwähnte Anlieger (= in Kombination mit der von Ihnen behaupteten Beitragshöhe von 120.000 Euro lässt er sich leicht bestimmen) wurde von uns mehrfach und ausführlich über die Situation informiert.

    Ich halte es für obligatorisch, dass Sie im Rahmen Ihrer Funktion als Sprecher einer Bürgerinitiative, die die Öffentlichkeit sucht, mit ähnlichem Eifer, mit dem Sie nun Ihren Kommentar hier schrieben, auch offensichtliche Fehlinformationen der Öffentlichkeit durch Ihre Person aufklären.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.

    Rainer Sauer

    Leiter der Abteilung Beiträge im
    Kommunalservice Jena

  3. Volker Lipka

    Sehr geehrter Herr Sauer,

    Meinungen von Bürgern sollten Sie nicht als Angriff auf Ihre Person verstehen, sicher leisten Sie und geben Ihre Mitarbeiter ihr Bestes.
    Auf den faktischen Inhalt meines o.a. Textes gehen Sie kaum ein, dafür kehren Sie ein eigentlich erledigtes Thema wieder hervor. Bitte lesen Sie nochmals meine Erklärung vom 25.09.2014 zur angeblichen Falschdarstellung:
    http://www.jenapolis.de/2014/09/03/wird-die-luetzowstrasse-in-jena-ein-zweiter-burgweg/

    Vermitteln Sie bitte besser und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, warum Bürger, die zufällig an einer Straße wohnen, für Kosten aufkommen sollen, die absolut nichts mit eine grundhaften Erneuerung zu tun haben, sondern auf den Burgweg bezogen eher den Wunschvorstellungen einiger Beamter der Stadt entsprungen sind!

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Lipka

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Lipka,

      Ihrer Aufforderung „Vermitteln Sie bitte (…) warum Bürger (…) für Kosten aufkommen sollen, die absolut nichts mit eine grundhaften Erneuerung zu tun haben, sondern auf den Burgweg bezogen eher den Wunschvorstellungen einiger Beamter der Stadt entsprungen sind.“ komme ich selbstverständlich gerne nach. Wenn Sie freundlichst noch mitteilen könnten, welche Beamten Sie genau meinen, dann könnte ich auch auf diesen Teil Ihres Wunsches eingehen.

      Auf eine Antwort wartend…
      …mit freundlichen Grüßen

      gez.

      Rainer Sauer

      Leiter der Abteilung Beiträge im
      Kommunalservice Jena

  4. Abteilung Beiträge

    Sehr geehrter Herr Lipka,

    Sie möchten von mir eine ausführliche Antwort auf Ihren ersten Kommentar und die sollen Sie natürlich auch bekommen:

    Als Laie auf dem Gebiet der Verkehrsplanung bin ich nur marginal mit den Grundlagen des Straßenbaus vertraut, mit den einschlägigen Richtlinien für Bau, Erhaltung, Verkehr und Betrieb. Hierfür haben wir bei der Stadt Jena teils studierte, teils bauerfahrene Fachleute. Ich möchte Ihnen dabei wahrlich nicht zu nahe treten und ich kann mich natürlich auch irren, aber beim Burgweg von einem „stabilen Aufbau mit Kopfsteinpflaster“ und „unter dem Asphalt sogar in einem super Zustand“ befindlich zu sprechen, der „bestimmt noch hundert Jahre gehalten“ hätte, zeugt für mich nicht gerade von einer fundierten Kenntnis der Regeln zur Beurteilung eines Straßenaufbaus. Aber das sei Ihnen gestattet, da weder Sie persönlich noch die Bürgerinitiative Wilhelmshöhe irgendeine verkehrsrechtliche Verantwortung für den Fall zu tragen hätten, dass es im Burgweg späterhin zu schwerwiegenden Problemen gekommen wäre.

    Zudem ist bei der Beurteilung des Zustands einer öffentlichen Straße eben nicht nur der optische Eindruck der Oberfläche oder des Untergrunds entscheidend, sondern auch die Form der Verkehrsführung. Hierbei sind die genannten Defizite seit Jahrzehnten bekannt und aktenkundig. Ihrer Schilderung nach scheint es jedoch keinerlei technische oder verkehrstechnische Gründe für einen Ausbau des Burgwegs zu geben – dies ist aber nicht zutreffend.

    Ich für meinen Teil kann ausschließen, dass in OB-Beschlussvorlagen Tatsachen „erfunden“ worden seien, gehe aber auch bei den anderen mir bekannten Beschlussvorlagen nicht von Erfindungen aus. Hierbei von einer „abschreckenden Beeinflussung“ der Stadträte von „Seiten der Administration“ zu sprechen, ist Ihre Sicht der Dinge und braucht durch mich für meine Abteilung nicht kommentiert zu werden.

    Ich habe mir den kürzlich abgetragenen Hang oberhalb des Kindergartens angeschaut und muss sagen: ich weiß nach der Besichtigung weder, dass hier „alles Felsschichten“ sind, bei denen „nichts rutscht“, noch, dass „prinzipiell der gesamte Burgweg (so) aufgebaut“ ist. Aber ich bin ja – wie berichtet – nur Laie auf diesem Gebiet. Als Laie jedoch habe ich gelernt, mich auf das Wissen und die Berufserfahrung von Straßenbauexperten zu verlassen und bin hierbei in den vier Jahrzehnten meiner Verwaltungserfahrung nur selten enttäuscht worden.

    Ebenso kann ich Ihnen Ihre Fragen „gegen welche Kräfte sollen diese optisch interessanten Trockenmauern schützen?“ sowie „wie hoch sind die Abrutschkräfte gegen die massiven Stahlbetons-Stützmauern, gegossen auf 2 m breiten Fundamenten?“ nicht beantworten. Ich weiß nur: sollten diese Bauteile nicht zum notwendigen Aufwand für die Straßenherstellung gehören, dann werden die Kosten hierfür später nicht als Beitrag umgelegt.

    Ohne Zweifel haben Sie Recht, dass „Beton L-Elemente“ einen ausreichenden Schutz „gegen rutschendes Laub“ bieten. Aber wie kommen Sie darauf, dass es hier allein um „rutschendes Laub“ geht?

    Ich habe darüber hinaus mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass der von mir gewählte Vergleich des Hangrutsches an der Ziegenhainer Straße Ihrer Kenntnis nach, „allein infolge der ‚intelligent‘ zum Hang hin aufgestellten Betonbarrieren verursacht“ worden ist. Das ist mir neu. Ich war bei einigen Expertenrunden dabei und vernahm, dass es wohl so war, dass einst von den Altvorderen die halbe Fahrbahn der Ziegenhainer Straße in den Hang geschlagen wurde und mit dem hierbei gewonnenen Material – laienhaft ausgedrückt – die andere Hälfte der Fahrbahn aufgeschüttet wurde; so entstand dort die heutige Straßenbreite.

    Durch die Kräfte der Befahrung der Straße kam es im zur Rede stehenden Teil der Fahrbahn der Ziegenhainer Straße offensichtlich aufgrund dieses inhomogenen Untergrunds (= eine Hälfte der Fahrbahn auf Fels, die andere auf aufgeschüttetem Straßenaufbau ohne Stützelemente) Jahrzehnte später zum Abrutschen. Soweit meine Kenntnis der Abläufe.

    Aber möglicherweise sind auf Ihrer Seite völlig andere Experten zu völlig neuen Schlussfolgerungen gekommen. Es wäre schön, wenn Sie dem Kommunalservice Jena die entsprechende Gutachten zukommen lassen würden, die nicht auf Hörensagen sondern tatsächlicher Einschätzung der Umstände basieren. Wir sind hier immer bereit, etwas hinzu zu lernen.

    Ihre abschließende Frage „Was verhindert weiterhin die Freigabe der Ziegenhainerstraße in einer Richtung für den PKW-Verkehr?“ hat auch die Ortsteilbürgermeisterin von Ziegenhain dem KSJ gestellt und dieser Antwort möchte ich nicht vorgreifen. Sie wird zu gegebener Zeit hier in diesem Blog veröffentlicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.

    Rainer Sauer
    Leiter der Abteilung Beiträge im
    Kommunalservice Jena

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