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Geschäftsbedingungen - Jenaer Philharmonie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäfts­be­din­gungen treten mit Beginn des Vorve­rkaufs für die Spiel­zeit 2024.2025 in Kraft.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Gültigkeit

Die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen regeln die recht­lichen Bezie­hungen zwischen den Veran­stal­tungs­be­su­chern und der Jenaer Phil­har­monie – Eine Einrich­tung von JenaKultur (im Folgenden Veran­stalter genannt) für eigene Veran­stal­tungen.

1.2 Allgemeines

  • Für alle nicht ander­weitig ausge­wie­senen Veran­stal­tungen wird durch den Erwerb eines Abon­ne­ments/Tickets ein rechts­kräftiger Vertrag mit dem Veran­stalter geschlossen.
  • Termin-, Programm- und Beset­zung­sänder­ungen bleiben vorbe­halten und begründen keinen Austritt aus dem geschlos­senen Vertrag.
  • Ein Anspruch auf Rück­nahme oder Umtausch von Ticket­gut­scheinen und Tickets besteht generell nicht.
  • Ausschließ­lich im Fall einer Veran­stal­tungs­absage durch den Veran­stalter besteht ein Anspruch auf Rück­er­stattung des Ticket­preises. Die näheren Moda­li­täten entne­hmen Sie bitte unseren aktu­ellen Publi­ka­tionen.
  • Abon­ne­ments/Tickets sind über­tragbar.
  • Ermä­ßi­gungen sind beim Ticket­kauf geltend zu machen. Ände­rungen nach dem Kauf bzw. der Rech­nungs­stel­lung sind nicht möglich.
  • Ein Nachweis der Ermä­ßigungs­be­rech­ti­gung ist auf Verlangen am Einlass vorzu­legen.
  • Als Roll­stuhl­fah­rer*in geben Sie beim Ticket­kauf bitte an, dass Sie mit dem Roll­stuhl und ggf. einer Begleit­person zur Veran­staltung kommen, damit die Plätze entspre­chend gebucht werden können.
  • Der Besuch der Veran­stal­tungen ist für Kinder unter sechs Jahren, für Kinder ab sechs Jahre, wenn die Veran­staltung nach 20:00 Uhr beendet ist, für Jugend­liche unter 16 Jahren, wenn die Veran­staltung nach 22:00 Uhr beendet ist, für Jugen­dliche ab 16 Jahre, wenn die Veran­staltung nach 24:00 Uhr beendet ist, nur in Beglei­tung Erwach­sener gestattet. Alters­be­schrän­kungen für einzelne Veranstaltungen können vom Veranstalter festgelegt werden.
  • Das Foto­gra­fieren sowie das Herstellen von Bild- und/oder Tonauf­nahmen jeglicher Art sind in den Veran­stal­tungs­räumen aus recht­lichen Gründen nicht erlaubt und grund­sätzlich unter­sagt. Zuwider­hand­lungen können Schadens­ersatz­an­sprüche auslösen sowie zivil- und straf­rechtlich verfolgt werden. Der Veran­stalter behält sich die Ausübung des Haus­rechts vor.
  • Der/die Ver­an­stal­tungs­be­su­cher*in wil­ligt mit Betre­ten der Spiel­stätte ein, dass Bild- und/ oder Ton­auf­nah­men von ihm/ihr durch dazu vom Veran­stal­ter beauf­tragte Per­so­nen durch­ge­führt wer­den und ohne Anspruch auf Ver­gü­tung unein­ge­schränkt ver­öffen­tlicht wer­den dür­fen. Diese Bestim­mung gilt gleich­sam für Min­der­jäh­rige, die in Beglei­tung ihrer gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder erzie­hungs­be­rech­tig­ten Per­so­nen die Ver­an­stal­tung besu­chen.

1.3 Eintrittspreise

Es gelten die auf dieser Inter­net­prä­senz veröffen­tlichten Preise für Einzel­tickets und Abon­ne­ments. Ände­rungen vorbe­halten.

1.4 Persönlicher Ticketvorverkauf

Für alle nicht ander­weitig ausge­wie­senen Veran­stal­tungen erhalten Sie Tickets bei unserem Vertriebs­partner:

Jena Tourist-Infor­mation – Eine Einrich­tung von JenaKultur
Markt 16, 07743 Jena
Tel. +49 3641 49-8050
Fax +49 3641 49-8055
tickets@jena.de

  • Der Vorverkauf von Einzel­tickets für alle nicht ander­weitig ausge­wie­senen Veran­stal­tungen beginnt am 06.08.2024.
  • Zu den Öffnungs­zeiten beachten Sie bitte die aktu­ellen Publi­kati­onen der Jena Tourist-Information.

Stadtteilkonzerte Lobeda

Für die Stadt­teil­kon­zerte im Stadt­teil­zentrum LISA in Jena Lobeda erhalten Sie Tickets im Vorver­kauf ausschließ­lich bei unserem Vertriebs­partner:

Stadtteilbüro Lobeda in der Galerie
in Trägerschaft des KOMME e. V.
Karl-Marx-Allee 28, 07747 Jena
Tel. + 49 3641 361057
Fax +49 3641 222837
info@jenalobeda.de

  • Den Vorver­kaufs­beginn entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Publi­ka­tionen.

Stadtteilkonzerte Winzerla

Für die Stadt­teil­kon­zerte in der Gemein­schafts­schule „Galileo“ in Jena Winzerla erhalten Sie Tickets im Vorver­kauf ausschließlich bei unserem Vertriebs­partner:

Stadtteilbüro Winzerla
in Trägerschaft des mittendrin e. V.
Anna-Siemsen-Straße 49, 07745 Jena
Tel. +49 3641 354570
Fax +49 3641 354571
info@winzerla.com

  • Den Vorver­kaufs­beginn entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Publi­ka­tionen.

Kulinarische Sonntagsmatineen

Für die Kuli­na­ri­schen Sonn­tags­konzerte im Hotel & Restau­rant Schwarzer Bär erhalten Sie Tickets ausschließ­lich im Vorver­kauf bei unserem Koope­ra­tions­partner:

Hotel & Restaurant Schwarzer Bär
Lutherplatz 2, 07743 Jena
Tel. + 49 3641 4060
hotel@schwarzer-baer-jena.de

  • Der Vorver­kauf für alle Veran­stal­tungen der Spiel­zeit 2024.2025 beginnt am 02.07.2024.
  • Es gelten die AGB und die Daten­schutz­er­klärung der Hotel Schwarzer Bär Jena OHG.

1.5 Onlinevorverkauf

1.6 Abend-/Tageskasse

  • Für nicht ausver­kaufte bzw. nicht ander­weitig ausge­wiesene Veran­stal­tungen können Sie Tickets an der Abend-/Tages­kasse am jewei­ligen Veran­stal­tungsort erwerben.
  • Die Öffnungs­zeiten der Abend-/Tages­kasse entne­hmen Sie bitte unseren aktu­ellen Publi­ka­tionen.

1.7 Ermäßigungen

  • Ermäßi­gungs­be­rech­tige Personen sind:
    – Ermäßi­gungs­gruppe 1: Auszu­bil­dende, Bundes­frei­willige, Arbeitslose, Rentne­r*innen, Schwer­be­hinderte (mit einem Grad der Behin­derung ab 50 %), TA-/OTZ-/TLZ-KLUB-Mitglieder
    – Ermäßi­gungs­gruppe 2: Kinder und Jugen­dliche von 4 bis 16 Jahren, Schüle­r*innen, auswär­tige Studie­rende
    – Ermäßi­gungs­gruppe 3: Kinder von 0 bis 3 Jahren, Berech­tigte für das Kultur­ticket (Schüle­r*innen der Musik- und Kunst­schule Jena, Studie­rende der Frie­drich-Schiller-Univer­sität Jena und der Ernst-Abbe-Hoch­schule Jena – siehe AGB 2.3 f.), Inha­ber*innen eines Kultur­passes Jena – siehe AGB 2.5, Begleit­per­sonen von Schwer­be­hin­derten mit dem Merk­zei­chnen „B“ im Schwer­be­hin­der­ten­ausweis.
  • Eine Preis­er­mäßi­gung auf Abon­ne­ments und Einzel­tickets, ein Eintritt ohne weitere Zuzah­lung bzw. ein kosten­freier Eintritt werden gemäß der auf dieser Inter­net­prä­senz veröffen­tlich­ten Preis­liste gewährt.
  • Eine Kombi­nation mehrerer Ermäßi­gungen ist nicht möglich.
  • Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßi­gung verlangt der Veran­stalter die unmit­tel­bare Zahlung des Diffe­renz­be­trages.

1.8 Einlass

  • Die Einlass­zeiten zu den Spiel­stätten entnehmen Sie bitte Ihrem Ticket. Den Zeit­punkt zum Einlass in den Veran­stal­tungs­raum bestimmt der/die Veran­stal­tungs­leiter*in.
  • Nach Beginn der Veran­stal­tung kann mit Rück­sicht auf die anderen Besucher nur in Abhäng­ig­keit der Entschei­dung des Veran­stal­tungs­leiters/der Veran­stal­tungs­leiterin und unter Führung der Veran­stal­tungs­raum betreten und der zuge­wie­sene Platz einge­nommen werden. Der/die Veran­stal­tungs­leiter*in kann diesen Zeit­punkt auch auf die Pause verlegen oder ganz ausschließen. Das Ticket verliert beim Verlassen der Spiel­stätte seine Gültigkeit.

1.9 Hausrecht

  • Der Veran­stalter übt in allen Spiel­stätten das Haus­recht aus.
  • Zu dessen Ausübung berech­tigt sind der/die Veran­stal­tungs­leiter*in, das Veran­stal­tungs­personal sowie sons­tige dazu beauf­tragte Personen. Den Anweisungen der Berech­tigten sowie den in schrift­licher oder bild­licher Form in und an den Spiel­stätten kommu­ni­zierten Anwei­sungen ist Folge zu leisten. Die Berech­tigten können Haus­ver­weise und -ver­bote aus­sprechen oder andere geeig­nete Maßnahmen im Rahmen dieses Haus­rechts ergreifen. Insbe­son­dere können Besucher verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher beläs­tigen oder in sons­tiger und erheb­licher Weise oder wieder­holt gegen die Benut­zungs­be­din­gungen verstoßen haben. Der Zutritt zu Veran­stal­tungs­räumen kann verweigert werden, wenn die begrün­dete Vermu­tung besteht, dass der Besucher die Veran­stal­tung stören oder andere Besucher beläs­tigen wird. Eine Erstat­tung des Ticket­preises erfolgt in diesen Fällen nicht.
  • Der Besucher darf ledi­glich den auf seinem Ticket ausge­wie­senen Platz einnehmen. Hat er einen Platz einge­nommen, für den er kein gül­tiges Ticket besitzt, kann der Veran­stalter den Besucher der Veran­stal­tung verweisen.
  • Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Veran­stal­tungs­raum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
  • Um einen störungs­freien Verlauf der Veran­staltung zu gewähr­leisten, sind Mobil­te­le­fone, elek­tronische Kommuni­kations- und Infor­mations­mittel sowie akus­tische oder visuelle Signal­geber im Zuschauer­raum auszu­schalten.
  • Das Rauchen und das Mitbringen von Tieren sind grund­sätzlich nicht gestattet.

1.10 Haftung

  • Schadens­er­satz­an­sprüche wegen Sach- und Körper­schäden sowie Ansprüche wegen Verlet­zung vertrag­licher Verpflich­tungen sind ausge­schlossen, sofern der Veran­stalter nicht vorsätzlich oder grob fahr­lässig gehandelt hat.
  • Der Veran­stalter über­nimmt keine Haftung für Garde­robe und mitge­führte Gegen­stände.
  • Gefun­dene Gegen­stände aller Art sind beim Veran­stal­tungs­personal abzu­geben. Die Behand­lung von Fund­sachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB.

 

2. Besondere Bestimmungen

2.1 Festabonnement

  • Der Abschluss eines Fest­abonne­ments erfolgt unter Aner­kennung der AGB des Veran­stalters.
  • Der Gesamt­rech­nungs­be­trag des Fest­abon­ne­ments wird bei Abschluss in einer Summe fällig.
  • Beim Kauf eines Fest­abon­ne­ments erhalten Sie einen Abon­ne­ment-Ausweis, der über die gesamte Spiel­zeit als Ticket für die gebuchten Veran­stal­tungen dient.
  • Bei Verlust des Abon­ne­ment-Ausweises kann in der Jena Tourist-Infor­mation gegen Entrich­tung einer Bear­bei­tungs­gebühr in Höhe von 2,50 Euro ein Duplikat erstellt werden.
  • Namens- und Adress­ände­rungen sind der Jena Tourist-Infor­mation umge­hend mitzu­teilen.
  • Bei vorher­seh­barer Verhin­derung zu einem Veran­stal­tungs­termin können Sie bis zu dreimal pro Spiel­zeit nach Vorlage des Abon­ne­ment-Ausweises in der Jena Tourist-Infor­mation gegen eine Gebühr von jeweils 1,00 Euro ein Ticket für eine andere Veran­staltung inner­halb der Spiel­zeit erhalten. Dabei haben Sie die Auswahl aus dem gesamten Veran­stal­tungs­an­gebot der Jenaer Phil­har­monie (ausge­nommen Stadt­teil­konzerte, HörProben, Schüler­konzerte, Gast­spiele und Veran­stal­tungen von Koope­ra­tions­part­nern, Kuli­narische Sonntags­matineen, Arenaouvertüre). Ein Anspruch auf eine bestimmte Veran­stal­tung und einen bestimmten Platz besteht dabei nicht.
  • Der Erwerb von Fest­abon­ne­ments ist ausschließ­lich im Zeit­raum 02.07. bis 13.09.2024 möglich.

2.2 Wahlabonnement

  • Der Abschluss eines Wahl­abon­ne­ments erfolgt unter Aner­kennung der AGB des Veran­stal­ters.
  • Der Gesamt­rech­nungs­betrag des Wahl­abon­ne­ments wird bei Abschluss in einer Summe fällig.
  • Bei Kauf eines Wahl­abon­ne­ments erhalten Sie sechs Ticket­gut­scheine, die Sie in der Jena Tourist-Infor­ma­tion sowie an der Abend-/Tages­kasse am Veran­stal­tungsort in Veran­staltungs-Tickets einlösen können. Dabei haben Sie die Auswahl aus dem gesamten Veran­stal­tungs­an­gebot der Jenaer Phil­har­monie (ausge­nommen Stadt­tei­lkon­zerte, HörProben, Schüler­kon­zerte, Gast­spiele und Veran­stal­tungen von Koope­ra­tions­part­nern, Kuli­na­rische Sonntags­mati­neen, Arenaouvertüre).
  • Beim Einlösen der Ticket­gut­scheine besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Veran­stal­tung und einen bestimmten Platz.
  • Die Ticket­gut­scheine verlieren am Spiel­zeit­ende ihre Gültigkeit. Nicht einge­löste oder verlo­rene Gutscheine können nicht ersetzt werden.
  • Der Erwerb eines Wahl­abon­ne­ments ist ab 06.08.2024 über die gesamte Spiel­zeit hinweg möglich.

2.3 Kulturticket für Jenaer Studierende

  • Für 4,25 Euro pro Semester, die mit dem Semester­bei­trag entrichtet werden, erhalten Studie­rende der Frie­drich-Schiller-Univer­sität (FSU) und der Ernst-Abbe-Hoch­schule (EAH) Eintritt zu den Veran­stal­tungen der Jenaer Phil­har­monie ohne weitere Zuzah­lungen.
  • Tickets sind unter Vorlage des Studie­ren­den­aus­weises thoska bei den ausge­wiesenen Vorverkaufs­stellen und an der Abend-/Tages­kasse am Veran­stal­tungsort erhält­lich.
  • Einlass wird nur bei Vorlage des Tickets und gül­tiger thoska mit dem Vermerk „Semester­ticket“ gewährt.
  • Von dieser Rege­lung ausge­nommen sind die folgenden Veran­stal­tungen: HörProben, Schüler­kon­zerte, Gast­spiele und Veran­stal­tungen von Koope­rations­part­nern, Kuli­nari­sche Sonn­tags­mati­neen, Arenaouvertüre.

2.4 Kulturticket für Schüler*innen der Musik- und Kunstschule Jena

  • Schüle­r*innen der Musik- und Kunst­schule Jena, die Inhaber*innen einer gültigen MKS-Card sind, erhalten Eintritt zu den Veran­stal­tungen der Jenaer Phil­har­monie ohne weitere Zuzah­lung.
  • Tickets sind unter Vorlage der MKS-Card bei den ausge­wie­senen Vorver­kaufs­stellen und an der Abend-/Tages­kasse am Veran­stal­tungsort erhält­lich.
  • Einlass wird nur bei Vorlage des Tickets und der MKS-Card gewährt.
  • Von dieser Rege­lung ausge­nommen sind die folgenden Veran­stal­tungen: HörProben, Schüler­kon­zerte, Gast­spiele und Veran­stalt­ungen von Koope­ra­tions­part­nern, Kuli­nari­sche Sonn­tags­mati­neen, Arenaouvertüre.

    2.5 Kulturpass für sozial benachteiligte Bürger*innen der Stadt Jena

    • Inha­be­r*innen des Kultur­passes Jena können Eintritt zu den Veran­stal­tungen der Jenaer Phil­har­monie ohne weitere Zuzah­lung erhalten. Ein Rechts­an­spruch besteht nicht.
    • Ein Ticket­wunsch ist bis zwei Tage vor Veran­stal­tungs­beginn beim MobB e. V. Jena anzu­melden. Wird dieser bestä­tigt, ist nach Vorlage des Kultur­passes an der Abend-/Tages­kasse am Veran­stal­tungsort ein Ticket erhält­lich.
    • Von dieser Rege­lung ausge­nommen sind die folgenden Veran­stal­tungen: HörProben, Schüler­konzerte, Gast­spiele und Veran­stal­tungen von Koope­ra­tions­part­nern, Kuli­nari­sche Sonn­tags­mati­neen, Arenaouvertüre.
    • Ausge­stellt wird der Kultur­pass durch den MobB e. V. Jena. Voraus­setzung für den Erhalt ist eine gültige Jena­bonus-Karte oder eine nach­ge­wiesene Anspruchs­be­rech­tigung dafür. Die Jena­bonus-Karte wird vom Bürger­service der Stadt Jena ausge­stellt.

    MobB e. V.
    Am Rähmen 11
    07743 Jena
    Tel. +49 3641 384364
    info@mobb-jena.de
    www.mobb-jena.de

    Stadt Jena
    Team Bürgerservice
    Engelplatz 1
    07743 Jena
    Tel. +49 3641 493714
    buergerservice@jena.de
    service.jena.de/de/jenabonus-beantragen

    2.6 Schülerkonzerte

    • Schüler­kon­zerte richten sich ausschließ­lich an Schul­klassen der Klassenstufen 1 bis 7 mit Begleit­per­sonen.
    • Eintritt wird nur nach vorheriger Ticket­re­ser­vierung gewährt.
    • Reser­vie­rungs­wünsche richten Sie bitte ausschließ­lich an das Staat­liche Schulamt Ostthü­ringen, Katrin Osterloh, Katrin.Osterloh@schulamt.thueringen.de.
    • Die Bezah­lung der Tickets kann ausschließ­lich in bar an der Tages­kasse am Veran­stal­tungsort gegen Quit­tung erfolgen.

    2.7 HörProben

    • HörProben richten sich vorrangig an Schul­klassen der Klassen­stufen 5 bis 12 mit Begleit­personen und begleitete Gruppen aus weiteren Lebensbereichen wie Seniorenheimen und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
    • Eintritt wird nur nach vorhe­riger Ticket­re­ser­vierung gewährt.
    • Reser­vie­rungs­wünsche richten Sie bitte ausschließ­lich an Beate Bach­mann, Mit­ar­bei­te­rin Musik­ver­mitt­lung, beate.bachmann@jena.de.
    • Die Bezah­lung der Tickets kann ausschließ­lich in bar an der Tages­kasse am Veran­stal­tungsort gegen Quit­tung erfolgen.

     

    3. Schlussbestimmung

    Der Veran­stalter kann von den vorste­henden Vorschriften abwei­chende und ergän­zende Rege­lungen treffen.

    Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist Jena.