#888-2019

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrtes Ordnungsamt,

seit Monaten steht in der Maurerstraße ein Wohnmobil entgegen der Fahrtrichtung. Das ist nicht einmal mein Problem, das Problem ist, dass des öfteren der Einstieg ausgefahren ist und ich schon 2mal Notbremsen musste. An der Stelle der Straße herrscht schon so eine Engstelle und wenn noch ein Fußgänger auf der gleichen Höhe ist, muss man meist sogar anhalten oder den Fussgänger zwingen zu warten oder in Gefahr zu bringen. Die Stadt sollte vielleicht darüber nachzudenken, den Bereich Maurerstraße vom Höhenweg bis zur kleine Camsdorfer Straße als Parkverbot beidseitig zu beschildern. Jeder Anwohner hat mindestens 2 Parkflächen auf sein Grundstück. Ich hoffe Sie kommen meiner Anzeige nach und befassen sich mit den Thema.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.9267104, 11.5967275

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

nach Prüfung der an angegebenen Sachlage, wurde der Vorgang hier geprüft. Eine Engstelle liegt nicht vor. Die Durchlassbreite betrug 3,10 m.

Der Mangel #888-2019 wurde migriert.

Kommentare

Gegenseitige Rücksichtnahme bedeutet nicht: oder "den Fussgänger zwingen zu warten oder in Gefahr zu bringen".
Wer das macht hat seinen Führerschein nicht verdient. Warten heißt es da für das Auto. Ganz klar.

<p>Fußgänger haben grundsätzlich den dort vorhandenen Gehweg zu nutzen. Bei einer Durchlassbreite von 3,00 m bis 3,10 m sollte ein Fahrzeug einer Breite gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5 StVZO Straßenverkehrs-zulassungs-Ordnung ohne Probleme an besagter Stelle vorbei fahrenkönnen, ohne Fußgänger zu behindern.</p>

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