Fachtagung für interkommunales Wohnen
Die Fachtagung für interkommunales Wohnen ist ein Gemeinschaftsprojekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Jena mbH, dem Dezernat für Stadtentwicklung & Umwelt der Stadt Jena, jenawohnen und dem Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie der Universität Jena.
Wann?
17.11.2021, 16:00-20:00 Uhr
Wo?
Imaginata Jena, Löbstedter Str. 67, 07749 Jena
Download:
- Flyer (Save-the-Date) - Fachtagung für interkommunales Wohnen
- Programm - Fachtagung interkommunales Wohnen
Präsentationen
- Prof. Dr. Matthias Pietsch (Hochschule Anhalt) - Monitoring als Grundlage für Stadt-Umland-Kooperationen
- Prof. Dr. Axel Priebs (Universität Kiel) - Interkommunale Kooperation auf Augenhöhe – organisatorische und institutionelle Ansätze
- Thorben Sell (Friedrich-Schiller-Universität Jena) - Daten für strategische Planung – Möglichkeiten und Grenzen
- Dr. Thomas Zimmermann (Hafen City Universität Hamburg) - Kooperation und Partizipation – räumliche Umgriffe und Ansätze
Programm
Moderation: Katrin Fahrenkrug
15:30 | Ankommen |
16:00 | Eröffnung und Grußwort |
16:15 | Aktueller Stand der interkommunalen Zusammenarbeit in der Region Jena |
16:30 | Daten für strategische Planung – Möglichkeiten und Grenzen |
16:50 | Monitoring als Grundlage für Stadt-Umland-Kooperationen |
17:10 | Pause |
17:30 | Kooperation und Partizipation – räumliche Umgriffe und Ansätze |
17:50 | Interkommunale Kooperation auf Augenhöhe – organisatorische und institutionelle Ansätze |
18:10 | Podiumsdiskussion |
18:45 | Wohnen in der Region - ein Ausblick |
19:00 | Netzwerken/Austausch |
21:00 | Veranstaltungsende |
Anmeldung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für die organisatorische Planung bitten wir Sie um Anmeldung bis Mittwoch, den 10. November, per E-Mail an jenawirtschaft[at]jena.de.
Wichtige Hinweise
Aufgrund der aktuellen Infektionslage wird die Veranstaltung als 3G-Plus-Modell durchgeführt. Zutritt haben somit nur geimpfte, genesene und getestete Personen. Ein entsprechender Nachweis ist zu Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Als Testnachweis gilt nur ein negatives PCR- oder NAT-Testergebnis. Des Weiteren gilt im Eingangsbereich Maskenpflicht.