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Aufenthalt zwecks Schulbesuch

Wir heißen Sie herzlich willkommen zu Ihrem Schulbesuch in Deutschland. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft beantragen Sie einen Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Wenn Sie ohne Visum eingereist sind, weisen Sie gegenüber der Ausländerbehörde nach, dass Ihr Schulbesuch an einer ausreichend qualifizierten Schule stattfinden wird und die Finanzierung Ihres Aufenthalts gesichert ist.

Ein eigener Aufenthaltstitel zum Zweck des Schulbesuchs kann grundsätzlich nur für einen zeitlich begrenzten Schüleraustausch oder für die Teilnahme an einem kurzfristigen, nicht-studienvorbereitenden Intensivsprachkurs erteilt werden.

Ausnahmen gibt es in Einzelfällen wie z. B. für einen Internatsbesuch. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen am besten schon vor Ihrer Einreise an die örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Einen Ort zum Leben finden

Sie suchen eine Wohnung in Jena? Erste Orientierung bietet Ihnen das Internet. Über Webseiten für Immobilien und auch Inserate auf Anzeigenseiten können Sie schnell fündig werden. Mitunter gibt es Aushänge direkt an den zu vermietenden Objekten. Auch in d

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.

Gesundheitssystem in Deutschland

Um medizinische Hilfe in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dafür zahlen die Versicherten einen monatlichen Beitrag. Für Arbei