Hier ist die Haltelinie quasi nicht mehr vorhanden (von der Wiesenstraße kommend an der Kreuzung Löbstedter Straße / Ilmstraße). Wenn man hier im dunkeln, am besten noch bei Nässe ankommt neigt man schnell dazu bis an die Mittellinie zu fahren.
Sie führen ein Fahrzeug, das den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsverordnung entspricht. Einfach formuliert: das Fahrzeug hat Licht.
Und am Fahrbahnrand steht ein großes, retroreflektierendes VZ.205. Da kommt also eine Einmündung / Kreuzung.
Sie fahren also gemäß §3 StVO mit einer Geschwindigkeit, bei der Sie dem Sichtfahrgebot nachkommen.
Und dann neigen Sie dazu, bis zur Mitte einer riesengroßen, eindeutig erkennbaren Kreuzung vorzufahren?
Das scheint ein individuelles Problem zu sein. Denn wäre es ein allgemeines Problem, hätte der Verordnungsgeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Passus in die einschlägigen techn. Regelwerke aufgenommen, dass bei einem "Vorfahrt beachten"-Zeichen eine Haltlinie auf der Fahrbahn aufzubringen ist. Diese Regelung existiert nicht.
Wieso auch hier wieder angebliche Gefahren heraufbeschworen werden, während sich der objektive Sachverhalt simpel darstellt:
- innerorts
- Regelgeschwindigkeit
- Einsehbarkeit / vorhandene Sichtbeziehungen
- Geradlinigkeit des Straßenverlaufs
... ist absolut nicht nachvollziehbar.
Wünschenswert wäre die eigene Reflexion zur Kenntnis und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Ich habe mich noch einmal versucht schlau zu machen, wovon ich geredet habe war nicht die Haltelinie, sondern die unterbrochene Fahrbahnbegrenzung. Aber ich bin mir fast sicher Sie haben auch dazu eine mehr oder minder qualifizierte Begründung warum diese unnötig ist. Fakt ist: nicht alles im Leben lässt sich mit Gesetzen und Vorschriften regeln. Manche Sachen sind auch sinnvoll ohne dass sie in irgendeinem Regelwerk festgehalten wurden. Sonst würden wir Unfälle einfach per Gesetz verbieten und hätten damit alle Probleme gelöst...
Vielleicht können Sie sich zur Abwechslung mal selbst reflektieren, statt alle anderen und endlich damit aufhören auf Paragraphen herumzureiten. DAS wäre wünschenswert.
Auf jeder anderen Plattform werden Internet-Trolle einfach gebannt. Wäre das hier nicht auch machbar? Ganz offensichtlich ist Provokation die einzige Motivation hinter den Texten des Nutzers "Radfahrergast".
Der Mangel wurde vor langer Zeit schon mal gemeldet. Auslöser war damals ein Bus, der von einem Berufskraftfahrer gelenkter wurde, der gleiches Problem hatte. Aber der zuerst kommentierende User hat eine Mission, seinem Namen entsprechend. Klarnamenpflicht wäre sehr sinnvoll.
Der Mängelmelder ist ja auch da um Hinweise an die Stadt zu geben, wo Unfallquellen sind. Im Umkehrschluss muss man da dem Meldenden nicht Inkompetenz im Straßenverkehr vorwerfen, nur weil dieser eine Gefahrenquelle meldet. Wenn der Erste an dieser Stelle zu Tode kommt, bringen Paragraphen und Gesetze keinem mehr was.
Kommentare
"neigen"
PermalinkSie führen ein Fahrzeug, das den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsverordnung entspricht. Einfach formuliert: das Fahrzeug hat Licht.
Und am Fahrbahnrand steht ein großes, retroreflektierendes VZ.205. Da kommt also eine Einmündung / Kreuzung.
Sie fahren also gemäß §3 StVO mit einer Geschwindigkeit, bei der Sie dem Sichtfahrgebot nachkommen.
Und dann neigen Sie dazu, bis zur Mitte einer riesengroßen, eindeutig erkennbaren Kreuzung vorzufahren?
Das scheint ein individuelles Problem zu sein. Denn wäre es ein allgemeines Problem, hätte der Verordnungsgeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Passus in die einschlägigen techn. Regelwerke aufgenommen, dass bei einem "Vorfahrt beachten"-Zeichen eine Haltlinie auf der Fahrbahn aufzubringen ist. Diese Regelung existiert nicht.
Wieso auch hier wieder angebliche Gefahren heraufbeschworen werden, während sich der objektive Sachverhalt simpel darstellt:
- innerorts
- Regelgeschwindigkeit
- Einsehbarkeit / vorhandene Sichtbeziehungen
- Geradlinigkeit des Straßenverlaufs
... ist absolut nicht nachvollziehbar.
Wünschenswert wäre die eigene Reflexion zur Kenntnis und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Fr., 22.11.2024 - 10:03
tut das Not?
PermalinkIch habe mich noch einmal versucht schlau zu machen, wovon ich geredet habe war nicht die Haltelinie, sondern die unterbrochene Fahrbahnbegrenzung. Aber ich bin mir fast sicher Sie haben auch dazu eine mehr oder minder qualifizierte Begründung warum diese unnötig ist. Fakt ist: nicht alles im Leben lässt sich mit Gesetzen und Vorschriften regeln. Manche Sachen sind auch sinnvoll ohne dass sie in irgendeinem Regelwerk festgehalten wurden. Sonst würden wir Unfälle einfach per Gesetz verbieten und hätten damit alle Probleme gelöst...
Gespeichert von RFGgoHome (nicht überprüft) am Fr., 22.11.2024 - 11:43
Antwort auf "neigen" von Radfahrergast (nicht überprüft)
Vielleicht können Sie sich…
PermalinkVielleicht können Sie sich zur Abwechslung mal selbst reflektieren, statt alle anderen und endlich damit aufhören auf Paragraphen herumzureiten. DAS wäre wünschenswert.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 22.11.2024 - 11:54
Antwort auf "neigen" von Radfahrergast (nicht überprüft)
Auf jeder anderen Plattform…
PermalinkAuf jeder anderen Plattform werden Internet-Trolle einfach gebannt. Wäre das hier nicht auch machbar? Ganz offensichtlich ist Provokation die einzige Motivation hinter den Texten des Nutzers "Radfahrergast".
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 25.11.2024 - 08:48
Antwort auf "neigen" von Radfahrergast (nicht überprüft)
In Jena ist die…
PermalinkIn Jena ist die Fahrbahnmarkierung vieler Straßen ungenügend!
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 23.11.2024 - 05:00
Der Mangel wurde vor langer…
PermalinkDer Mangel wurde vor langer Zeit schon mal gemeldet. Auslöser war damals ein Bus, der von einem Berufskraftfahrer gelenkter wurde, der gleiches Problem hatte. Aber der zuerst kommentierende User hat eine Mission, seinem Namen entsprechend. Klarnamenpflicht wäre sehr sinnvoll.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 25.11.2024 - 08:43
"Gast (nicht überprüft)"…
Permalink"Gast (nicht überprüft)" fordert "Klarnamenpflicht". Genau mein Humor.
Und dann? Mit Fackeln und Mistgabeln zur Adresse des Klarnamens?
Gespeichert von Auswärtiger (nicht überprüft) am Fr., 13.12.2024 - 17:31
Antwort auf Der Mangel wurde vor langer… von Gast (nicht überprüft)
Sinnvoller Hinweis!
PermalinkDer Mängelmelder ist ja auch da um Hinweise an die Stadt zu geben, wo Unfallquellen sind. Im Umkehrschluss muss man da dem Meldenden nicht Inkompetenz im Straßenverkehr vorwerfen, nur weil dieser eine Gefahrenquelle meldet. Wenn der Erste an dieser Stelle zu Tode kommt, bringen Paragraphen und Gesetze keinem mehr was.
Gespeichert von Wolf-Dieter G. (nicht überprüft) am Mo., 25.11.2024 - 11:41