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Konto

Beabsichtigen Sie, für längere Zeit in Deutschland zu bleiben, ist die Eröffnung eines Kontos sinnvoll. Unbedingt notwendig wird es, wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen wollen. Seriöse Arbeitgeber bezahlen Sie nicht bar, sondern überweisen den Lohn auf Ihr Konto. Auch Förderleistungen, bspw. während eines Studiums, werden auf ein Konto gezahlt.

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Wohnungsmiete oder Krankenkassenbeiträge müssen Sie von Ihrem Konto als Dauerauftrag überweisen bzw. deren Abbuchung erlauben. Auch für einmalige Zahlungen ist oft ein Konto nötig.

Ein Basiskonto umfasst folgende Leistungen:

  • Ein- und Auszahlungen von Bargeld
  • Kartenzahlungen
  • Überweisungen
  • Lastschriften
  • Online-Banking, wenn dies zum allgemeinen Angebot der Bank gehört.

Für die Kontoeröffnung brauchen Sie gültige Identitätspapiere sowie einen Nachweis der Einwohnermeldebehörde (bürgerservice). Die Bank darf angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Stammen Sie aus einem Nicht-EU-Land, müssen Sie ggf. gesonderte Bedingungen erfüllen.

Ihren Antrag stellen Sie bei der gewünschten Bank online oder vor Ort in einer Filiale. Wird Ihr Antrag angenommen, müssen Sie mit etwas Wartezeit rechnen ehe Ihnen Ihre Kontokarten und eventuelle Unterlagen für Online-Banking zugestellt werden.

Für Online-Banking erhalten Sie Zugangsdaten, mit denen Sie Ihr Konto einsehen und verwalten können. Sie bekommen einen aktuellen Überblick über Ein- und Auszahlungen und können auch vom Computer aus Überweisungen vornehmen.

Um Ihre Eingaben zu verifizieren, geben Sie individuell angeforderte Zahlenkombinationen Ihrer TAN-Liste ein. Mitunter können Sie TAN-Abfragen über Ihr Handy koordinieren.

Monatliche Finanzreporte fassen sämtliche Kontobewegungen für Sie zusammen. Auch wenn Sie kein Online-Banking nutzen, können Sie eine Zusammenfassung Ihrer Zahlungsvorgänge erhalten. An den entsprechenden Automaten bekommen Sie Kontoauszüge.

Je nach Vereinbarung können Sie von Ihrem Geldinstitut verschiedene Karten erhalten. Die Kundenkarte ermöglicht die Abholung von Bargeld in der Geschäftsstelle und von Kontoauszügen am Automaten. Eine Kundenkarte berechtigt Sie nicht zur bargeldlosen Zahlung, dafür benötigen Sie eine Giro-Karte, auch EC-Karte genannt.

Die EC-Karte gilt in Kombination mit Ihrer Unterschrift, ggf. ist also ein vergleichendes Identitätsdokument nötig. Alternativ zur Unterschrift geben Sie während der Zahlung Ihre persönliche Geheimnummer (PIN) ein.

Wenn Sie eine Giro-Karte mit Geldchip nutzen, können Sie diesen mit Bargeld aufladen und dann kleinere Beträge bspw. an Straßenbahn-Ticketschaltern oder ähnlichen Automaten bezahlen. Mitunter besitzen Sie schon einen modifizierten NFC-Chip, mit dem Sie kontaktlos bezahlen.

Wer eine Kreditkarte nutzt, kann wie mit der Giro-Karte bei allen Vertragspartnern der Kreditkartenfirma weltweit bargeldlos zahlen. Deshalb ist eine Kreditkarte besonders bei Auslandsaufenthalten sinnvoll.

Auch in Deutschland können Sie damit Bargeld an Automaten erhalten. Mitunter werden jedoch sehr hohe Gebühren erhoben.

Sie können Ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen und kostenfrei kündigen. Falls Ihre Bank eine Kündigungsfrist mit Ihnen vereinbart hat, darf diese einen Monat nicht überschreiten. Sie sollten darauf achten, dass alle laufenden Zahlungsvorgänge rechtzeitig auf ein neues Konto umgestellt werden.

Wenn ein Geldinstitut Ihr Konto auflösen möchte, muss es Ihnen eine angemessene Frist von mindestens 2 Monaten gewähren. Fristlose Kündigungen sind nur bei grobem Fehlverhalten erlaubt, bspw. bei unwahren Identitätsangaben. Wenn Sie mehr Geld verwendet haben als auf Ihrem Konto hinterlegt war, ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung.