Einreise zwecks Schulbesuch
Sie sind herzlich willkommen, eine Schule in Deutschland zu besuchen.
Im Rahmen des Freizügigkeitsrechts können Sie ohne Einschränkungen nach Deutschland kommen. Als Angehöriger eines EU-Staates oder eines Staates des EWR benötigen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Ein gültiges Reisedokument, etwa Reisepass oder Personalausweis, ist ausreichend.
Ein regulärer Schulbesuch ist möglich bzw. Pflicht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie können aber auch als Gast- oder Austauschschüler eine deutsche Schule besuchen oder an einem Intensivsprachkurs teilnehmen.
Die anmeldung zu einem Gastaufenthalt erfolgt direkt bei der gewünschten Schule. Über die Aufnahme entscheidet jeweils die Schulleitung. Es gibt eine Vielzahl von Austauschprogrammen, die Sie dabei unterstützen und mitunter auch Stipendien vergeben.