Laut Gebührensatzung der Musik- und Kunstschule Jena können folgende Ermäßigungen auf Antrag gegeben werden:
Bestehen mehrere Unterrichtsverhältnisse mit einem Gebührenschuldner, ermäßigen sich die Einzelgebühren wie folgt:
Auf Antrag des Gebührenschuldners wird die Gebühr für Inhaber von JenaBonus-Karten um 50% ermäßigt. Diese Ermäßigung wird nur für ein Fach pro Musikschüler gewährt und sie gilt nicht für Kurse oder Ergänzungsfächer.
Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer am freiwilligen soziale oder ökologischen Jahr sowie Wehr- oder Zivildienstleistende werden von dem Gebührenzuschlag für Volljährige nach §5 auf Antrag befreit.
Ermäßigungsanträge sind in der Verwaltung der Musik- und Kunstschule Jena erhältlich und mit den entsprechenden Nachweisen spätestens bis zum 5. des Monats einzureichen, ab dem die Ermäßigung beantragt wird.