This is a cache of https://neu.jena.de/de/aufenthalt-zwecks-arbeit-1. It is a snapshot of the page at 2024-11-05T17:03:08.739+0000.
Aufenthalt zwecks Arbeit | Jena neu Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Aufenthalt zwecks Arbeit

Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Wenn Sie aus einem visumfreien Herkunftsland eingereist sind und während Ihres Kurzaufenthalts einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Ausgenommen sind Führungskräfte, Geschäftsreisende und konzerninterne Weiterbildungsmitglieder, deren Kurzaufenthalt nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft wird.

Wenn Sie länger als 90 von 180 Tagen bleiben und arbeiten möchten, müssen Sie unmittelbar nach der Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie rechtlich Bürgern anderer Nicht-EU-Länder gleichgestellt.

Der Aufenthaltstitel kann nur dann ohne die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, wenn Sie Führungskraft, leitender Angestellter oder Spezialist sind oder als Absolvent einer deutscher Hochschule bzw. mit anerkannten ausländischem Hochschulabschluss die Blaue Karte EU erhalten können.

Sind Sie mit Visum zwecks Erwerbstätigkeit eingereist, beantragen Sie ebenfalls einen Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Diese muss in den meisten Fällen die Zustimmung zur Beschäftigung bei der Bundesagentur für Arbeit einholen.

Die Zustimmung erfolgt voraussichtlich, wenn Sie aufgrund Ihrer Qualifikation den gewünschten Beruf ausüben dürfen und ein angemessenes Einkommen erzielen. Ebenso erhalten Sie in der Regel als Absolvent einer Hochschule die Zustimmung, wenn Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird bzw. einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.

Darüber hinaus wird die Bundesagentur voraussichtlich zustimmen, wenn Sie

  • leitender Angestellter eines deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmens sind.
  • leitender Angestellter und Spezialist mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen eines im Inland ansässigen Unternehmens für eine qualifizierte Beschäftigung in diesem Unternehmen sind.
  • im Anschluss an eine im Inland erworbene qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf arbeiten wollen.
  • zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsabschlüsse eine befristete praktische Tätigkeit ausüben müssen.

Sie erhalten Ihren Aufenthaltstitel unabhängig von der Zustimmung der Arbeitsagentur, wenn Sie

  • Hochqualifizierter mit einer Niederlassungserlaubnis sind.
  • Inhaber einer Blauen Karte EU sind und Ihr Gehalt mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt.
  • als Absolvent einer inländischer Hochschulen eine dem Abschluss adäquate Beschäftigung aufnehmen wollen.
  • eine Führungskraft sind, die als leitender Angestellter mit Generalvollmacht oder Prokura ausgestattet ist. Gleiches gilt für Sie als Gesellschafter von Handelsgesellschaften und leitender Angestellter eines auch außerhalb Deutschlands tätigen Unternehmens auf Vorstands-, Direktions- und Geschäftsleitungsebene.
  • Lehrperson, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Gastwissenschaftler sowie Ingenieur und Techniker, der dem Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers angehört, sind. Gleiches gilt für Sie als Lehrkraft öffentlicher schulen, staatlich genehmigter privater Ersatzschulen oder anerkannter privater Ergänzungsschulen.
  • Absolvent einer deutschen Auslandsschule sind und zur Ausübung einer dem Abschluss adäquaten Beschäftigung oder zum Zweck einer qualifizierten betrieblichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf arbeiten wollen.
  • eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und
    • zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
    • sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten.

5 Schritte zur Beschäftigung

  • bisheriger beruflicher Werdegang
  • fachliche Qualifikation (Abschlüsse, Weiterbildungen, Praktika, Fremdsprachen...)
  • persönliche Qualifikation (Erfahrungen, soziale Kompetenzen...)
  • ...
  • Fachgebiet
  • Unternehmen (Art, Position, Aufstiegschancen)
  • Gehaltsvorstellung
  • Perspektive am Arbeitsmarkt
  • eigene Mobilität
  • ...
  • Agentur für Arbeit
  • Jobmesse
  • zuständige Kammern
  • ...
  • Welche Weiterbildungsangebote gibt es?
  • Welche Chancen bieten sich, wenn ich mich höher qualifiziere?
  • Lohnt sich die Qualifizierung in einem zweiten Fachgebiet?
  • ...
  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Unternehmen (Initiativbewerbung)
  • ...

Link