Anschriften / Hausnummern beantragen
Eine amtliche Anschrift erteilt die untere Straßenbaubehörde auf Antrag des Grund- bzw. Hauseigentümer oder Bauherren.
Details
Durch die Erteilung der amtlichen Anschrift ist sichergestellt, dass eine Anmeldung von Personen im Bürgeramt und deren Registratur erfolgen kann. Ebenso erhalten auch andere Ämter der Stadtverwaltung oder Institutionen davon automatisch Kenntnis, so dass dem sich anmeldenden Bürger viele Wege und Unbequemlichkeiten erspart bleiben.
Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Lageplan
- Grundstücksidentifikation (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer erforderlich und/oder die Beifügung eines Katasterplanauszuges)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Erteilung einer Wohnanschrift, je nach Verwaltungsaufwand | 40,00 € - 100,00 € |
Adressänderungen / Löschungen | 40,00 € - 100,00 € |
Rechtsgrundlagen
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§§ 126 Abs. 3, 200 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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§ 5 Abs. 1 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde |
Kommunalservice Jena, Geschäftsbereich Tiefbau und Stadtraum |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-162 Fax: 0049 3641 4989-189 |