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Kosten

Abhängig von Ihrem Einkommen zahlen Sie Gebühren für die Betreuung Ihres Kindes. Verantwortlich für die Feststellung der Gebührenhöhe ist das Team Familienservice der Stadt Jena. Sie können von der Zahlung der Kita- und Hort-Gebühren befreit werden, wenn Ihr Einkommen eine Mindestgrenze unterschreitet oder wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Essensversorgung

Die Betreuungseinrichtung schließt einen Versorgungsvertrag mit einem Essensanbieter, der für die Kinder je nach Vereinbarung Frühstück, warmes Mittagessen und ein Vesper am Nachmittag liefert. Auf Besonderheiten bei der Ernährung wie bestehende Allergien oder religiöse Vorschriften wird Rücksicht genommen.

Für Schulkinder wird meist nur das Mittagessen geliefert, dafür können die Kinder vorab ihr Essen aus mehreren Menüangeboten wählen.

Die täglichen Kosten belaufen sich je nach Anbieter und in Anspruch genommenen Mahlzeiten auf etwa 3 bis 5 Euro. Sie werden für gewöhnlich monatlich per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Wer Leistungen für Bildung und Teilhabe bezieht, bezahlt für die Essensversorgung einen geringeren Eigenanteil.