Beglaubigungen - Fachdienst Gesundheit
Der Fachdienst Gesundheit kann Beglaubigungen von Kopien zur Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original vornehmen, z. B. von Urkunden und Zeugnissen, sofern sie einen Bezug zum Gesundheitswesen haben.
Details
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Fachdienst Gesundheit Kopien beglaubigt:
- Das Originalschriftstück wird vorgelegt. Dieses muss eindeutig als Original zu identifizieren sein (durch Originalunterschrift, Original-Siegelaufdruck o. ä.)
- Das Original ist in deutscher Sprache verfasst.
- Die zu beglaubigende(n) Kopie(n) werden zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.
- Der Inhalt des Originalschriftstücks hat einen Bezug zum Gesundheitswesen (z. B. ärztliche oder zahnärztliche Approbationen, staatliche Erlaubnisse der Gesundheitsfach- oder Pflegeberufe).
Bitte nutzen Sie hierfür die öffentlichen Sprechstunden des Fachdienst Gesundheit und planen Sie Wartezeit mit ein.
Öffnungszeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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je Beglaubigung | 5,00 Euro |
ggf. anfallende Kopierkosten, je Seite |
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Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in Verbindung mit den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.
Rechtsgrundlagen
- § 33 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
- Thüringer Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Pietsch | Sachbearbeiter Team Amtsärztlicher Dienst |
E-Mail: pietscha@jena.de Telefon: 0049 364149-3137 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_05 |
Frau Schramm | Sekretärin Fachdienst Gesundheit |
E-Mail: gesundheitsamt@jena.de Telefon: 0049 364149-3136 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_04 |