Meldebescheinigung beantragen
Online beantragen
Sie können eine Meldebescheinigung persönlich oder online beantragen (siehe Links).
Die Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift und gegebenenfalls weiterer persönlicher Daten. Sie haben die Auswahl zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung.
Hinweis
Bitte informieren Sie sich bei der einzureichenden Stelle, welche Art der Meldebescheinigung (einfache oder erweiterte) erforderlich ist und welche Daten enthalten sein müssen.
Details
Voraussetzungen
Sie müssen aktuell oder vormals in Jena gemeldet sein.
Arten und Umfang der Meldebescheinigungen
einfache Meldebescheinigung | erweiterte Meldebescheinigung |
---|---|
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten :
|
Die erweiterte Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
zusätzlich auf Wunsch wählbar
|
Ablauf/Fristen
Aktuell in Jena gemeldete Personen
Für aktuell in Jena gemeldete Personen stehen die Onlinedienste zur einfachen Meldebescheinigung und zur erweiterten Meldebescheinigung für die Beantragung zur Verfügung. Es werden die Zahlungsoptionen GiroPay (inkl. Paydirekt) und Kreditkarte angeboten. Die Meldebescheinigung wird Ihnen an Ihre Adresse postalisch zugestellt. Eine Beantragung mittels E-Mail wird für in Jena gemeldete Personen nicht angeboten, Sie müssen alternativ einen Termin im Bürgerservice vereinbaren.
Bereits verzogene Personen
Bereits verzogene Personen können einen formlosen Antrag via E-Mail an bs-antrag@jena.de mit einer Kopie des Ausweisdokumentes + ggf. Nachweis der aktuellen Anschrift (z.B. Ausland oder bei Reisepass) stellen. Ihre Identität und Anschrift muss hierbei nachvollziehbar sein. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung (Vorkasse) und nach Überweisung der Gebühr wird Ihnen die Meldebescheinigung an Ihre Adresse postalisch zugestellt.
Unterlagen
- Ausweisdokument
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
---|---|---|
September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Erteilung einer Meldebescheinigung | 8,00 € |
Erteilung einer Meldebescheinigung, die größeren Aufwand verursacht (Archivdaten - ab 5 Jahre nach Wegzug) |
16,00 bis 40,00 € |
Rechtsgrundlage
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |