Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in Deutschland minderjährig. Unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) sind Geflüchtete, die noch nicht volljährig, also jünger als 18 Jahre sind und die ohne sorgeberechtigte Begleitung nach Deutschland kommen.
Für die Einstufung als minderjährig sind zunächst die Eigenangaben des Geflüchteten ausschlaggebend. Eine behördliche Alterseinstufung erfolgt im weiteren Verfahren.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben internationalen Konventionen zufolge sowie nach europäischen und nationalen Vorgaben einen besonderen Schutz (UN-Kinderrechtskonvention und Haager Minderjährigen Schutzabkommen).
Sie werden von Anfang an durch das zuständige jugendamt betreut. Dieses kümmert sich um Aufnahme, Unterkunft und Versorgung.