Im Artikel eines Internet-Blogs vom 24.04.2015 werden unter dem Titel „Es gibt in Jena wichtigere Straßen zu sanieren!“ unrichtige und fehlerhafte Angaben gemacht.
Unter anderem schreibt der Autor des Artikels zur Vorlage „Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße Im Krähmer in Wöllnitz“ (Zitat): „Schon im Titel der Vorlage schwingt Unsicherheit mit: Soll die Anliegerstraße nun verbessert oder grundhaft erneuert werden? Immerhin soll der ‚Spaß‘ geschätzte 400 000 Euro kosten. Die Grundstückseigentümer werden mit Straßen(aus)baubeiträgen in Höhe von 240 000 zur Kasse gebeten.“ – Dies ist nicht zutreffend. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (SEA) am 23.04.2015 wurde erklärt, dass das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in § 7 gleichberechtigt die Begriffe „Erneuerung“ und „Verbesserung“ benennt. Zur Vorlage „Im Krähmer“ wurde von Seiten des Kommunalservice Jena (KSJ) ausgeführt, dass die Straßenbestandteile „Im Krähmer“, welche vorhanden sind, erneuert werden sollen und andere, die (wie etwa die Straßenentwässerung) neu zu bauen sind, eine Verbesserung im Sinne des § 7 ThürKAG darstellen. Der KSJ ist hier also keineswegs „unsicher“, sondern folgt dem Wortlaut der Gesetzesvorgabe.
Die Fahrbahn „Im Krähmer“ (jedenfalls soweit sie Bestandteil des Absichtsbeschlusses ist) befindet sich zwar augenscheinlich in keinem schlechten Zustand, wurde aber nie nach den Regeln des Straßenbaus hergestellt. Aber auch der in der Beschlussvorlage nicht für eine beitragspflichtige Erneuerung mit einbezogene Straßenteil vor dem Wöllnitzer Friedhof (siehe Foto ganz unten) soll ertüchtigt bzw. ordentlich hergestellt werden, was jedoch weder Bestandteil der Vorlage 15/0344-BV „Absicht zur Verbesserung bzw. grundhaften Erneuerung der Straße ‚Im Krähmer‘ in Wöllnitz“ war, noch konnten hierzu ausreichend die notwendigen Erläuterungen gegeben werden, da die Ausschussvorsitzende die Rednerliste bereits geschlossen hatte. Wenn der Autor des Blog-Berichtes also schreibt, dieser Abschnitt werde (Zitat) „grundsätzlich nicht gemacht, wie es der Abteilungsleiter in seiner Einleitung formulierte“, so ist auch dies unzutreffend.
Im Gegenteil: Hier wird in der nahen Zukunft in Absprache mit dem Zweckverband JenaWasser ein Kanal gebaut, der das Außengebietswasser über die Straße „Oberes Pennickental“ hinaus ableitet. In diesem Zuge ist dann auch eine (hier jedoch beitragsfreie) Straßenherstellung vorgesehen. Insofern stimmt es also nur halb, wenn der Autor schreibt „Bürger und Stadträte verstehen aber nicht, weshalb ein Teil der Straße ausgespart werden soll. Die Antwort auf diese Frage musste KSJ-Abteilungsleiter Sauer auch der Ausschussvorsitzenden Elisabeth Wackernagel schuldig bleiben“.
Ebenfalls vom Autor des Ausschuss-Berichtes falsch wiedergegeben ist, wenn er schreibt (Zitat) „Mit 9 von 10 Stimmen wurde diese Beschlussvorlage (…) von der Tagesordnung genommen“. Tatsache ist, dass die Beschlussvorlage auf der Tagesordnung stand, am 23.04.2015 auch ausgiebig behandelt wurde und nur die Entscheidung über den Beschluss verschoben wurde, bis ein Votum des Ortsteilrates Wöllnitz vorliegt.
Weiter schrieb der Autor, dass KSJ-Abteilungsleiter Rainer Sauer am 23.04.2015 im SEA die Zusammenhänge erläutert habe, aber (Zitat) „auch für die fehlerhafte ‚rückhaltlose Aufklärung‘ im Pennickental verantwortlich ist – und schon einmal den Briefbogen des Oberbürgermeisters für die Korrespondenz benutzt“. Und auch diese Darstellung ist unrichtig!
Hierzu ist 1.) zu bemerken, dass die Abteilung Beiträge des KSJ und ihre Mitarbeiterinnen und MItarbeiter, dienstlich verpflichtet sind, bei Schriftverkehr oder Straßenbaubeitragsbescheiden Briefköpfe zu verwenden, auf denen der Oberbürgermeister der Stadt Jena aufgeführt ist. Dies geschieht um die hoheitliche Aufgabe der Beitragserhebung vom sonst üblichen Briefverkehr des Eigenbetriebs Kommunalservice Jena abzuheben – ganz so, wie es die Verwaltungsgerichte fordern. 2.) ist Herr Sauer nicht für eine „fehlerhafte ‚rückhaltlose‘ Aufklärung im Pennickental“ verantwortlich, sondern er hat im Dezember 2014 im SEA eine entsprechende Berichtsvorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Jena erläutert.
Unter Bezugnahme auf den Internet-Bericht „Es gibt in Jena wichtigere Straßen zu sanieren!“ erklärt der Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena, Herr Rainer Sauer, es sei bedauerlich, dass durch solche fehlerhaften und teilweise unrichtigen Informationen immer wieder Unruhe in die Bevölkerung getragen wird. „Es ist ja auch nicht das erste Mal. Ähnliches machte der gleiche Autor zuvor schon bei der Lützowstraße und der Straße Pennickental. Wir sind als KSJ – und zwar sowohl bei der Straßenplanung, der Straßenverwaltung als auch der Straßenbaubehörde – von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt, die im Wesentlichen, wie es der Werkleiter des KSJ im Ausschuss auch erläuterte, auf Regularien des Abwasserzweckverbandes zur Straßenentwässerung zurück geht. Solches erwähnt der Verfasser des Blog-Berichts aber gerade nicht und stellt zudem die ganze Absicht zur Erneuerung und Verbesserung der Straße auch noch als ‚Spaß‘ dar.“
Wenn der Autor mit den Mitteln der freien Meinungsäußerung arbeiten wolle, so Sauer, müsste er eine solche in seinem Bericht über den Stadtentwicklungsausschusses des Jenaer Stadtrates auch besser kennzeichnen, um sie für alle Leser von einer seriösen Berichterstattung klar abzugrenzen.
Gibt es für den Straßenbau eine Projektliste oder Prioritäten? Wer entscheidet, was dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt wird?
Sehr geehrter Herr Thomas, bei der Stadt Jena gibt es seit 1992 eine Prioritätenliste für den Straßenbau. Zuerst wurde sie vom Tiefbaubereich der Stadtverwaltung erstellt und aktuell führt sie die Abteilung Bau- und Qualitätsmanagement im Kommunalservice Jena (KSJ), übrigens in enger Abstimmung mit der Abteilung Straßenverwaltung / Straßenbaubehörde. Lesen Sie hierzu auch unseren Blogartikel: https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2015/04/27/was-ist-eine-prioritaetenliste-und-wo-erhaelt-man-informationen-hierzu/.
Beschlüsse der Verwaltung werden städtischen Ausschüssen oder dem Stadtrat von den entsprechenden Abteilungen des KSJ oder Fachbereichen des Dezernats Stadtentwicklung vorgelegt; nicht – wie immer wieder fälschlicherweise behauptet – von Einzelpersonen. Dies geschieht so, dass eine Beschlussvorlage erstellt wird, die zu beteiligenden Bereiche der Stadt Jena gegenzeichnen müssen, der Werkleiter bzw. Dezernent die Vorlage zum Beschluss oder zur Beratung freigibt und sie dann in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters behandelt wird. Erst wenn die Gemeinschaft der Dezernenten, Werkleiter und der Oberbürgermeister selbst eine Vorlage bestätigt, wird diese dem entsprechenden Ausschuss oder dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.