Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Veränderungen an Kulturdenkmalen bzw. im Wirkfeld von Kulturdenkmalen (Umgebungsschutz) sind nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig. Auf Antrag prüft die Untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen an Kulturdenkmalen und erteilt hierzu die Erlaubnis.
Details
Jeder Eigentümer eines Kulturdenkmals oder eines Denkmalbestandteils (im Ensemble), der es umgestalten, instand setzen oder in seinem äußeren Erscheinungsbild verändern oder abbrechen will, muss eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen. Dies gilt auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen.
Auch Erdarbeiten bedürfen der denkmalrechtlichen Beurteilung, soweit archäologische Befunde zu erwarten sind.
Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft die geplanten Maßnahmen und erteilt, soweit diese genehmigungsfähig sind, die Erlaubnis im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde, dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA). Die Erlaubnis kann mit oder ohne Bedingungen, Auflagen, Befristungen und Vorbehalten erteilt werden.
Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen wird die Erlaubnis im Rahmen der Baugenehmigung erteilt.
Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben ist die Erlaubnis gesondert zu beantragen.
Unterlagen
- Antrag mit genauer Baubeschreibung (formlos oder unter Nutzung des zum Download bereitgestellten Formulars)
- Lageplan, Fotos
- denkmalschutzrechtliche Zielstellung (soweit die Maßnahme es erfordert)
- bei Bedarf können ergänzende Unterlagen (z. B. ein bauhistorisches oder restauratorisches Gutachten zum Bestand) nachgefordert werden
Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sind diese Unterlagen den Bauvorlagen des Bauantrages hinzuzufügen.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag |
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag |
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Hinweise
Aufgrund einer Vielzahl wahrzunehmender Außentermine wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der angegebenen Zeiten möglich.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis | gebührenfrei |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG ) - Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.04.2004 zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 2 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 (ThürVwRG2018) am 18.12.2018
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Elke Zimmermann | Teamleiterin Team Denkmalschutz |
E-Mail: denkmalamt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5140 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 02_32 |
Dr. Matthias Rupp | Sachbearbeiter Denkmalpflege und Stadtarchäologie Team Denkmalschutz |
E-Mail: denkmalamt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5142 Mobil: 0049 162 2663215 Fax: 0049 3641 49-5055 Raum: 02_32 |