Fahrerlaubnis - Verlängerung befristeter D-Fahrerlaubnisklassen
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Quelle: § 2 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz
Details
Voraussetzung
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Verlängerung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Sollten Sie im Laufe der nächsten 5 Jahre das 50. Lebensjahr vollenden, ist die Verlängerung nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus kann nur erfolgen, wenn ein Leistungspsychologisches Gutachten beigebracht wird. Hierfür geben Sie bei der Antragstellung eine Erklärung ab, welche Stelle Sie mit der Erstellung des Leistungspsychologischen Gutachtens beauftragen. Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen wird die Erstellung des Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
Online beantragen
Eine Online-Antragstellung für die Verlängerung der D-Klassen ist nicht möglich.
Befristung von Klassen
Mit Einführung des neuen Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 wurden einige Fahrerlaubnisklassen befristet. Damit werden bei erstmaliger Erteilung bzw. Erweiterung, bei Neuerteilung nach Entzug, Verzicht oder Versagung bestimmte Klassen nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Sollen diese Klassen weiterhin Gültigkeit haben, ist ein Antrag auf Verlängerung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen zu stellen.
Die genaue zeitliche Befristung der Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus Spalte 11 auf der Rückseite der neuen EU-Kartenführerscheine.
Die Klassen D1, D1E, D und DE werden für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt.
Ablauf/Fristen
- Die Klassen D1, D1E, D und DE werden für fünf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Danach erfolgt eine Verlängerung auf Antrag für jeweils fünf Jahre, dafür ist ein Leistungspsychologisches Gutachten erforderlich.
- Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
- Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet.
- Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Der Führerschein wird nach Ihrer Antragstellung und der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links).
- Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners - ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit
- Nachweis über gesundheitliche Eignung: Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
- Ein Leistungspsychologisches Gutachten ist für die Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E ab dem 50. Lebensjahr erforderlich. Die Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Die Untersuchung wird nach Beantragung durch die Fahrerlaubnisbehörde in Auftrag gegeben.
- Ein Behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“) ist vom Antragsteller persönlich unter Angabe des Verwendungszwecks „Verlängerung der Fahrgastbeförderung“ bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde (in Jena auch bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde) zu beantragen.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr | 43,90 € |
Führungszeugnis | 13,00 € |
Anordnung Leistungstest | 20,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |