Beschreibung des Mangels
Ein Vierbeiner hat sich umfangreich auf dem Fußweg der Robert-Blum-Straße vor dem Hauseingang 3 erleichtert. Die für die Beseitigung der Hinterlassenschaft verpflichtete Person ist ihrer Aufgabe nicht nachgekommen. Ich bitte um Entfernung des Haufens sowie im Idealfall die Ermittlung der o.g. Person, die gern mit einem stattlichen Bußgeld belegt werden darf. Alternativ biete ich der Person gern die Möglichkeit, die Scheißereste aus dem Profil meiner Schuhe zu xxxxxx. Aus Pietätsgründen verzichte ich auf das Anhängen eines Fotos.
Vielen Dank.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenreinigung/Winterdienst
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenreinigung
- Geokoordinaten
- 50.939068724034, 11.59025867013
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Gemäß der Straßenreinigungssatzung §1 Übertragung der Reinigungspflicht sind die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke für die Reinigung zuständig.
Ihre Straßenreinigung
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10614-2023, die neue ID ist: #10501-2023.
Kommentare
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PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, weil er keinen sachdienlichen Hinweis zu dem Mangel enthält.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 20.03.2023 - 10:40