Bauliche Sondernutzungserlaubnis beantragen
Wer eine Straße, dazu gehören auch Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen usw. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz der Straßenbaubehörde, hier KSJ/Straßenverwaltung.
Das trifft unter anderem zu für:
- das Aufstellen von Containern und Gerüsten, Maschinen und Geräten (Baustelleneinrichtung),
- das Ablagern von Material,
- das Überfahren von Gehbahnen und Gehwegen sowie
- das Überschreiten der zulässigen Tonnage,
- Ausnahme zu Tonnagebeschränkung
Details
Beeinträchtigung Verkehr
Bei Sondernutzungen oder Aufgrabungen kann es zu Beinträchtigungen von Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr kommen. Dann muss bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Jena, Fachdienst Verkehrsorganisation, ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (-> downloads) gestellt werden.
Ablauf/Fristen
Ein entsprechender Antrag soll 14 Tage vor der geplanten Nutzung bei der Straßenbaubehörde, KSJ/Straßenverwaltung gestellt werden. So können erforderliche Feststellungen getroffen oder gegebenenfalls andere Bereiche beteiligt werden.
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (KSJ)
- aussagekräftiger Lageplan
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45, § 46 Straßenverkehrsordnung (Stadt Jena)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Bearbeitung | mindestens 18,00 € |
Sondernutzungsgebühren (abhängig vom Nutzungszeitraum und beanspruchter Fläche) | entsprechend Sondernutzungsgebührensatzung |
Es gilt die Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena.
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Jena
- Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Jena
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Stadtgebiet Mitte | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-166 Fax: 0049 3641 4989-189 |
Stadtgebiet Nord | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-167 Fax: 0049 3641 4989-189 |
Stadtgebiet Süd | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-169 Fax: 0049 3641 4989-189 |