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Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Veränderungen an Kulturdenkmalen bzw. im Wirkfeld von Kulturdenkmalen (Umgebungsschutz) sind nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig. Auf Antrag prüft die Untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen an Kulturdenkmalen und erteilt hierzu die Erlaubnis.

Jeder Eigentümer eines Kulturdenkmals oder eines Denkmalbestandteils (im Ensemble), der es umgestalten, instand setzen oder in seinem äußeren Erscheinungsbild verändern oder abbrechen will, muss eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einholen. Dies gilt auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen.

Auch Erdarbeiten bedürfen der denkmalrechtlichen Beurteilung, soweit archäologische Befunde zu erwarten sind.

Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft die geplanten Maßnahmen und erteilt, soweit diese genehmigungsfähig sind, die Erlaubnis im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde, dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA). Die Erlaubnis kann mit oder ohne Bedingungen, Auflagen, Befristungen und Vorbehalten erteilt werden.

Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen wird die Erlaubnis im Rahmen der Baugenehmigung erteilt.

Bei baugenehmigungsfreien Vorhaben ist die Erlaubnis gesondert zu beantragen.

  • Antrag mit genauer Baubeschreibung (formlos oder unter Nutzung des zum Download bereitgestellten Formulars)
  • Lageplan, Fotos
  • denkmalschutzrechtliche Zielstellung (soweit die Maßnahme es erfordert)
  • bei Bedarf können ergänzende Unterlagen (z. B. ein bauhistorisches oder restauratorisches Gutachten zum Bestand) nachgefordert werden

Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben sind diese Unterlagen den Bauvorlagen des Bauantrages hinzuzufügen.

Tag Zeiten
Montag nach Vereinbarung
Dienstag

08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag

08:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr

Freitag 08:00  12:00 Uhr

Hinweise

Aufgrund einer Vielzahl wahrzunehmender Außentermine wird um vorherige terminvereinbarung gebeten. Nach Vereinbarung sind auch termine außerhalb der angegebenen Zeiten möglich.

Leistungen Gebühr
Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gebührenfrei
  • Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG ) - Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.04.2004 zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 2 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 (ThürVwRG2018) am 18.12.2018
Name Funktion/Bereich Kontakt
Elke Zimmermann

Teamleiterin

Team Denkmalschutz

E-Mail: denkmalamt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5140

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 02_32

Dr. Matthias Rupp

Sachbearbeiter Denkmalpflege und Stadtarchäologie

Team Denkmalschutz

E-Mail: denkmalamt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5142

Mobil: 0049 162 2663215

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 02_32

Standort

Team Denkmalschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland