Führungszeugnis
Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel (eAT) oder der eID-Karte ein Führungszeugnis online beantragen.
Sie können ein Führungszeugnis bestellen:
- für private Zwecke (bspw. zur Vorlage beim Arbeitgeber)
- zur Vorlage bei einer Behörde oder (bspw. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis)
- als erweitertes Führungszeugnis - für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, z. B. Schule oder Sportverein).
Details
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Darin wird verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit z. B. bei der Arbeitsaufnahme.
Das für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis wird auch als Privatführungszeugnis bezeichnet. Wird es zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein Behördenführungszeugnis.
Privatführungszeugnis
Das Privatführungszeugnis wird im allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.
Bei der Antragstellung ist keine Vertretung (außer gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen) durch eine bevollmächtigte Person möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Behördenführungszeugnis
Ein Behördenführungszeugnis wird benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragen will.
Bei der Antragstellung ist keine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis kann für Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Bei Antragstellung ist der Wunsch bzgl. eines erweiterten Führungszeugnisses ausdrücklich zu äußern.
Europäisches Führungszeugnis
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis).
Echtheitsbescheinigung bei Verwendung im Ausland
Wenn das Führungszeugnis (Belegart N) im Ausland vorgelegt werden soll, wird es oftmals nur dann anerkannt, wenn es mit einer zusätzlichen Echtheitsbescheinigung versehen ist.
Ob und welche Form der Echtheitsbescheinigung verlangt wird, hat die Antrag stellende Person selbst in Erfahrung zu bringen. Entsprechende Auskünfte erteilen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Arten der Echtheitsbescheinigung
Es gibt drei Arten der Echtheitsbescheinigung - die Überbeglaubigung, die Apostille und die Endbeglaubigung.
Die Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und kann gemeinsam mit dem Führungszeugnis beantragt werden.
Für die Erteilung von Apostillen bzw. Endbeglaubigungen ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig. Die Beantragung dieser Echtheitsbescheinigungen erfolgt nach Zusendung des Führungszeugnisses separat. Näheres ist auf der Internetseite des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten nachzulesen.
Hinweis
Bei der Beantragung des Führungszeugnisses ist anzugeben, ob und welche Echtheitsbescheinigung benötigt wird. Das Führungszeugnis wird dann in einer speziellen Form ausgefertigt.
Personen aus dem Ausland
Anträge von Personen, die im Ausland leben, müssen beim Bundesamt für Justiz online, durch persönliches Erscheinen oder per Post gestellt werden. Näheres siehe Häufig gestellte Fragen auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Ablauf/Fristen
Privatführungszeugnis
Der Antrag wird dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird. Das Privatführungszeugnis wird mit der Post an die angegebene Privatadresse zugesandt.
Behördenführungszeugnis
Der Antrag wird dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt. Auf dem Führungszeugnisantrag hat die Meldebehörde die Belegart "O" bzw. "OG" zu vermerken.
Zu beachten ist, dass das Führungszeugnis nicht der Antrag stellenden Person, sondern der Behörde unmittelbar übersandt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, das Behördenführungszeugnis im Zweifelsfall zunächst an ein von der Antrag stellenden Person zu benennendes Amtsgericht schicken zu lassen, damit die Antrag stellende Person es dort einsehen und auf diese Weise feststellen kann, welche Eintragungen es enthält.
Echtheitsbescheinigung bei Verwendung im Ausland
Bei der Beantragung des Führungszeugnisses ist anzugeben, ob und welche Echtheitsbescheinigung benötigt wird. Das Führungszeugnis wird dann in einer speziellen Form ausgefertigt.
Die Beantragung einer Apostille bzw. Endbeglaubigung erfolgt nach Zusendung des Führungszeugnisses separat. Näheres ist auf der Internetseite des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten nachzulesen.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis für eine Gebührenbefreiung (Gebührenbefreiung siehe Häufig gestellte Fragen)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Privatführungszeugnis | 13,00 € |
Behördenführungszeugnis | 13,00 € |
Erweitertes Führungszeugnis | 13,00 € |
Europäisches Führungszeugnis | 13,00 € |
Überbeglaubigung | separat, siehe Häufig gestellte Fragen |
Apostille | separat, siehe Häufig gestellte Fragen |
Endbeglaubigung | separat, siehe Häufig gestellte Fragen |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |