Moped-Führerschein mit 15
Ein Modellversuch für den Moped-Führerschein mit 15 Jahren startete am 01.05.2013 in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Inzwischen wurde daraus die reguläre Fahrerlaubnis Klasse AM15 die jetzt bundesweit gültig ist. Sie dürfen damit zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Details
Voraussetzungen
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz. Sie besitzen das notwendige Mindestalter bzw. erreichen es in einer zeitlichen Nähe zur Prüfung.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Identitätsprüfung
Für die Identitätsprüfung des Bewerbers, zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM, ist bei der Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung ein gültiger reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht. Es wird daher empfolen, bereits vor der Antragstellung AM15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Jena.
Ablauf/Fristen
- Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter von 15 Jahren und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
- Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.
- Nach abgeschlossener Prüfung Ihrer Unterlagen erteilen wir den Prüfauftrag an die Prüforganisation. Ihre Fahrschule wird verständigt und kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Die Bearbeitungszeit für ihren Antrag beträgt ca. 4 Wochen.
- Nach bestandener praktischer Prüfung und vollendeten 15. Lebensjahr wird Ihnen vom Prüfer ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung ausgehändigt.
- Die Prüforganisation übermittelt uns, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Danach geben wir Ihren Führerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag. Der Führerschein wird Ihnen im Direktversand durch die Post zugestellt (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar).
Unterlagen
- reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- Bestätigung der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen: Bescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 19 FeV
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (formlos), sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, legen Sie bitte die Negativbescheinigung des Jugendamtes bei
- Kopie des Personalausweises oder reisepasses der gesetzlichen Vertreter
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr | 45,70 € |
Direktversand (nicht fakultativ) | 5,10 € |
Rechtsgrundlagen
- Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22.04.2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 30.04.2013)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |