#880-2019

Beschreibung des Mangels

Bitte baut mehr Radwege.

Nicht erst gestern kam es zu 2 Unfällen auf kombinierten Rad- und Fußwegen. Das teilen der Wege mit Fußgängern ist gefährlich und führt fast überall in der Stadt zu großen Problemen. Nein, ein Ausweichen auf die Straße ist bei der Autofahrermentalität aktuell keine alternative. Klar getrennte Wege für alle Verkehrsteilnehmer wären die Lösung.

https://jena.otz.de/web/jena/startseite/detail/-/specific/Unbeleuchtete…

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Tiefbau Stadtraum - Sekretariat
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Mängelmelderin, sehr geehrter Mängelmelder,

dies ist ein Portal zum Melden konkreter Schäden oder Mängel an Verkehrsanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Ein anonymer, allgemeiner Beitrag hilft uns nicht weiter und kann nicht weiter bearbeitet werden. Die in dem zitierten Presseartikel aufgeführten Unfälle sind beide auf menschliches Versagen, also Fehler der Beteiligten und nicht auf mangelhafte Verkehrsanlagen zurückzuführen:

Der erste Unfall ereignete sich auf einem separat geführten  und als gemeinsamer Geh-Radweg (Z. 240 StVO) beschilderten Wartungsweg entlang der Straßenbahn. Der Weg ist ca. 4 m breit und beleuchtet. Bei der vorhandenen Beschilderung muss sich der Radverkehr so verhalten, dass er Fußgänger nicht gefährdet. Es gibt keine engen, unübersichtlichen Stellen, also fast optimale Verhältnisse. Der Radfahrer ist offensichtlich zu schnell gefahren oder unachtsam gewesen.

Der zweite geschilderte Fall passierte auf einem nur in eine Richtung für den Radverkehr freigegebenen gemeinsamen Geh-Radweg. Es ist grundsätzlich der rechte Radweg zu nutzen, links darf man nur fahren, wenn dies ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben ist durch Beschilderung oder Markierung. Das fehlerhafte Verhalten des links fahrenden Radfahrers war damit eine der Hauptursachen des Unfalls.

 

 

Der Mangel #880-2019 wurde migriert.

Kommentare

Ihre Bitte in allen Ehren, aber es ist nun mal so daß Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind und als solche vorrangig die vorhandene Infrastruktur für den fließenden Verkehr (Straßennetz) nutzen müssen.

Im Gesetz werden sehr strenge Anforderungen an die Einrichtung von Radwegen gelegt, da damit ein Verbot der Straßennutzung (für Radfahrer) einhergeht wenn ein Radweg ausgewiesen ist.

Wie hier zu lesen ist (https://verkehrslexikon.de/Module/Anordnung_der_Radwegepflicht.php) dürfen Radwege nur ausgewiesen werden wenn eine konkrete über das normale Maß hinausgehende Gefährdung der Radfahrer festgestellt wurde was in jedem Fall eine Einzelentscheidung ist.

Der Tenor der Entscheidungen der Gerichte ist in den letzten Jahren wohl daß grundsätzlich die Radfahrer die Straßen zu benutzen haben und keine Sonderwege (Radwege, gemeinsame Rad/Fußwege) eingerichtet werden. Ausnahmen siehe oben.

Das Einrichten gemeinsamer Rad-/Fußwege hat wie Sie richtig bemerken ein hohes Gefährdungspotential der Fußgänger, da kaum ein Radfahrer weiß das hier die Fußgänger bei der Nutzung absoluten Vorrang haben.

Insofern ist also nur die Alternative den Radverkehr auf den Straßen zu führen was der Intention des Gesetzgebers entspricht (s. oben) und in anderen Städten auch gut klappt.

Klartext

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