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B-Gö 07.1 "Technologiepark Jena Südwest" - 1. Änderung

  • Einleitungsbeschluss: 16.06.2021
  • Öffentliche Auslegung: 14.02. bis 01.04.2022
  • Abwägungs- und Satzungsbeschluss: 16.11.2022
  • Rechtskraft durch Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 24/23 vom 15.06.2023

Für den Bereich des damals brach liegenden Areals rund um das ehemalige Zementwerk zwischen Winzerla und Göschwitz hat die Stadt Jena 2012 auf überwiegend kommunalen Flächen einen Bebauungsplan für die Ansiedlung technologieorientierter Gewerbebetriebe zur Rechtskraft gebracht. Zwischen der Grenzstraße, der Rudolstädter Straße, der Bahnstrecke München - Berlin und der Straße Am Zementwerk wurden rund 18 ha Bauland ausgewiesen. Das Gebiet wurde städtebaulich neu geordnet, verkehrlich erschlossen und zum überwiegenden Teil zum Zwecke der Bebauung veräußert. Im Geltungsbereich der Planung haben sich zahlreiche Unternehmen neu angesiedelt.

Seit 2012 haben sich die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung geändert. Unter Beachtung einschlägiger Gerichtsurteile mussten die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen des B-Planes eine Anpassung erfahren. Zudem erfolgte - im Sinne von Ausnahmeregelungen - die punktuelle Anpassung einzelner städtebaulicher Festsetzungen für Teilflächen der Planung an neuere städtebauliche Entwicklungen (betr. Gebäudehöhe, Werbeanlagen, Einfriedungen). Die geänderte Führung des im Norden des Plangebietes neu angelegten Geh-/Radweges wurde nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen.

Da die gesetzlich fixierten Voraussetzungen gegeben waren, wurde die Planänderung unter Anwendung des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die geänderte Planung hat der Stadtrat Jena am 16.06.2021 zur Satzung beschlossen. (Die bereits 2013 erfolgte erste Planänderung hatte seinerzeit keine Rechtskraft erlangt, sodass die aktuelle Planänderung ebenfalls die Bezeichnung B-Gö 07.1 trägt. Die Änderungsinhalte aus 2013 sind vollumfänglich in die jetzt vorgelegte Planung eingeflossen.)

Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Planunterlagen ohne Beanstandungen geprüft. Mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt 24/23 der Stadt Jena hat die erste Planänderung de Bebauungsplanes "Jena 21 - Technologiepark Jena Südwest" Rechtskraft erlangt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nahezu vollständig bebaut.

Die beigefügten Planunterlagen dienen lediglich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich das beim Fachdienst Stadtplanung einsehbare rechtskräftige Planexemplar.

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