Wohnung abmelden
Ihre Nebenwohnung können Sie bei der Gemeinde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Ihren Wegzug ins Ausland melden Sie bitte Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.
Details
Sollten Sie aus eine Ihrer Nebenwohnungen ausziehen, so müssen Sie diese Nebenwohnung bei der Gemeinde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes abmelden. Im Falle eines Umzuges genügt es, wenn Sie die Änderung bzw. den Auszug aus einer Nebenwohnung bei der neuen Gemeinde angeben, hierdurch entfällt die gesonderte Abmeldung.
Sollten Sie ins Ausland ziehen und zukünftig keine Wohnung in Deutschland besitzen, müssen Sie sich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden. Die Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor und muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszugsdatum bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes erfolgen. Bei der Abmeldung ins Ausland müssen Sie, sofern bekannt, Ihre zukünftige Adresse im Ausland angeben.
Fahrzeug
Bitte denken Sie bei der Abmeldung ins Ausland auch an Ihr eventuell vorhandenes Fahrzeug, dieses muss abgemeldet oder umgeschrieben werden. Die Mitarbeiter*innen des bürgerservice beraten Sie hierzu gern.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Per E-Mail
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen zugesandt.
Folgende eingescannte Unterlagen sind der E-Mail als Anhang beizufügen:
- Formular zur Abmeldung bei der Meldebehörde (siehe Links)
- Personalausweis (beidseitig) und/oder Reisepass
Persönliche Vorsprache
Mit Terminvereinbarung können Sie die Abmeldung der Nebenwohnung sowie die Abmeldung ins Ausland persönlich im bürgerservice beantragen.
Unterlagen
- Abmeldung einer Nebenwohnung: Personalausweis oder Reisepass
- Abmeldung ins Ausland: Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), sofern vorhanden - auf diesen Dokumenten wird Ihre Adresse aktualisiert
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |