Kennzeichenzuteilung ersetzen - zulassungsfreie Kfz
Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge nehmen nicht am Zulassungsverfahren teil. Dies betrifft beispielsweise Leichtkrafträder und Bootsanhänger.
Ablauf/Fristen
Die Kennzeichenzuteilung bei zulassungsfreien Fahrzeugen wird mit einem entsprechenden Nachweis dokumentiert (Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I). Bei Verlust dieses Dokumentes müssen sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Dazu müssen Sie grundsätzlich eine Versicherung an Eides statt über den Verlust des Dokumentes abgeben (§ 5 StVG). Diese Erklärung ist kann nur persönlich gegenüber dem Aufnehmenden abgegeben werden (§ 27 ThürVwVfG). Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist gebührenpflichtig.
Unterlagen
- Betriebserlaubnis - nationales Dokument oder COC-Bescheinigung bei einer EG-Betriebserlaubnis
- Versicherung an Eides statt
- Protokoll der letzten Hauptuntersuchung - sofern die erstmalige Frist zur Untersuchung fällig war
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe downloads)
- gegebenenfalls die Niederschrift über die Aufnahme einer Strafanzeige bei der Polizei
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ersatzausstellung | 10,90 € |
Abnahme der Versicherung an Eides statt | 30,70 € |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € je verwendetem Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |