Einreise zwecks Tourismus
Sie sind herzlich willkommen in Deutschland.
Für Ihre Einreise benötigen Sie ein Visum für touristische Zwecke. Bitte beantragen Sie dieses bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland. Visa für Touristen- oder Besuchsaufenthalte an maximal 90 von 180 Tagen werden in der Regel als Schengen-Visa nach den Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilt. Sie gelten dann nicht nur für das Bundesgebiet, sondern für das gesamte Schengengebiet. Schengen-Visa können nicht verlängert werden.
Ist ein längerer Aufenthalt in Deutschland geplant, sollten Sie ein nationales Visum beantragen. Dieses berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch dazu, sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Gebiet der anderen Schengenstaaten frei zu bewegen.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen gelten für die Länder
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- China
- Hongkong
- Macau
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Serbien
- Taiwan
- und britische Überseegebiete.
Sie benötigen zwar grundsätzlich ein Visum, dürfen jedoch visumfrei einreisen, wenn Sie Inhaber eines biometrischen Passes sind. Damit sind Sie zu einem Kurzaufenthalt von bis zu 90 von 180 Tagen berechtigt. Für einen Aufenthalt über diese Zeitspanne hinaus benötigen Sie dennoch ein Visum. Gleiches gilt für Inhaber eines Passes BN(O) oder SAR aus Hongkong, Macau, China und den britischen Überseegebieten.
Reisepässe aus Taiwan müssen eine Personalausweisnummer enthalten. Ein serbischer biometrischer Pass darf nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion ausgestellt worden sein.
Einreise zu anderen Bedingungen
Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab, in dem Sie sich aktuell aufhalten.
- Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, orientieren sich die Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland an Ihrer Staatsangehörigkeit. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
- Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum. Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine aufenthaltserlaubnis beantragen.