Opfer der Militärjustiz
Während in der Weimarer Republik die Gerichtsbarkeit über Angehörige der Reichswehr in der Regel den allgemeinen Justizbehörden oblag, führten die Nationalsozialisten 1934 wieder eine gesonderte Militärgerichtsbarkeit ein. Diese wurde Ende August 1939 mit dem Inkrafttreten der Kriegsstrafverfahrens-Ordnung und -sonderstrafrechts-Verordnung verschärft und im Verfahrensgang beschleunigt.