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Während des Asylverfahrens

Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung. Mit dieser sind einige Rechte und Bestimmungen verbunden.

Die Aufenthaltsgestattung oder der Ankunftsnachweis genügen, um sich bei Behörden oder der Polizei auszuweisen. Wenn Sie einen Heimatpass besitzen, müssen Sie diesen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeben.

Fällt Ihr Asylbescheid positiv aus, erhalten Sie Ihren Heimatpass in der Regel zurück, sobald er vom BAMF an die Ausländerbehörde übergeben wurde. Er bleibt dann in Verbindung mit Ihrem Aufenthaltstitel weiterhin gültig.

In Ausnahmefällen wird Ihr Heimatpass einbehalten, falls er von einer Behörde ausgestellt wurde, die in Deutschland als nicht autorisiert anerkannt wird. 

Dies trifft auf Pässe zu, die bspw. in Syrien oder dem Irak in Städten ausgestellt wurden, die sich während des Ausstellungsdatums nachweislich in der Hand des IS befanden.

Während des Asylverfahrens sind Sie zur Klärung Ihrer Identität verpflichtet, aber nicht zu einem Besuch der Botschaft Ihres Heimatstaates.

Generell kann der Besuch der Botschaft nicht verlangt werden, solange Sie lediglich über eine Aufenthaltsgestattung verfügen.

Für die Dauer des Asylverfahrens haben Sie keinen Anspruch auf einen Deutsch- oder Integrationskurs.

Wenn Sie aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote kommen, können Sie jedoch einen schriftlichen Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen, um dennoch zum Integrationskurs zugelassen zu werden.

 

Nach dem Erstaufnahmezentrum werden Sie innerhalb des Bundeslandes je nach Kapazität und individueller Situation in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften oder auch schon in Wohnungen untergebracht.

Bis zur Entscheidung über Ihren Asylantrag unterliegen Sie einer Wohnsitzauflage. Sie dürfen den in der Aufenthaltsgestattung vermerkten Lebensbereich nicht straflos verlassen.

Die Kosten Ihrer Unterkunft werden im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen, in Jena vom Fachdienst Soziales.

 

Während des Verfahrens dürfen Sie in den ersten 3 Monaten weder eine Arbeit noch eine ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Genaueres zu den Bedingungen nach dieser Frist finden Sie in der jeweiligen Rubrik auf dieser Website.

 

Mit Ihrer Aufenthaltsgestattung sind Sie kein reguläres Mitglied einer Krankenkasse, erhalten jedoch alle unmittelbar notwendigen medizinischen Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. 

In den meisten Bundesländern, so auch in Thüringen, erhalten Sie inzwischen eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Mit der Gesundheitskarte können Sie sich direkt an einen Arzt wenden.

Sollten Sie bereits eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben, werden Sie durch Ihre Pflichtbeiträge reguläres Mitglied einer Krankenkasse, auch wenn Sie zusätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. 

Sie erhalten eine Krankenkassen-Versicherungskarte und alle gesetzlichen Krankenkassenleistungen.

 

Allgemeine Informationen zum Familiennachzug sowie zum Nachzug zu einem Familienmitglied, das mit Aufenthaltsgestattung in Deutschland lebt, finden Sie in der Rubrik Familie.

 

Als Asylsuchende erhalten Sie, was Sie für das tägliche Leben brauchen. Ihre Versorgung ist durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, die mit der Aufenthaltsgestattung verknüpften Bestimmungen einzuhalten und Aufforderungen zur Mithilfe nachzukommen.

Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen müssen Sie umgehend bei allen zuständigen Behörden angeben. Bei Verstößen werden zu Unrecht erhaltene Leistungen von Ihnen zurückgefordert und aktuelle Leistungen können gekürzt werden.

Darüber hinaus müssen Sie denselben Pflichten nachkommen wie alle anderen Bewohner Deutschlands auch.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Marcel Frank

Leitung Team Querschnittsaufgaben und Asyl

Fachdienst Zuwanderung und Aufenthalt

E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3742

Raum: 03_21

Birgit Auerswald

Leitung Team Flüchtlingsangelegenheiten und Übergangswohnheime

Fachdienst Soziales

E-Mail: fluechtlinge@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4615

Raum: 02_35

Nadine Leupold

Stellvertretende Leitung Team Flüchtlingsangelegenheiten und Übergangswohnheime

Koordinierende Sozialarbeiterin

Fachdienst Soziales

E-Mail: fluechtlinge@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4613

Raum: 01_35

Andreas Amend

Büro für Migration und Integration

Dezernat I - Zentraler Service / Oberbürgermeister

E-Mail: neu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2734

Fax: 0049 3641 49-2634

Raum: 01.00_18

Dörthe Thiele

Büro für Migration und Integration

Dezernat I - Zentraler Service / Oberbürgermeister

E-Mail: neu@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2635

Fax: 0049 3641 49-2634

Raum: 01.00_16.02

Einen Ort zum Leben finden

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Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.

Einkaufen

In Jena haben Sie die Möglichkeit, in kleinen Läden und größeren Supermärkten zu kundenfreundlichen Öffnungszeiten einzukaufen. Diese variieren zwischen 6 und 24 Uhr. Genaueres erfahren Sie bei den Anbietern vor Ort. Die Angebote orientieren sich an den B