This is a cache of https://blog.jena.de/strassenbaubeitraege/2016/04/18/der-sea-vertagt-den-beschluss-absicht-zur-grundhaften-erneuerung-des-gehwegs-und-der-strassenbeleuchtung-in-der-kahlaischen-strasse-auf-den-28-04-2016/. It is a snapshot of the page at 2024-12-21T12:14:08.447+0000.
Der SEA vertagt den Beschluss „Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße“ auf den 28.04.2016 – Straßenbaubeiträge
Alles über Beitragserhebung Allgemein Termine

Der SEA vertagt den Beschluss „Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße“ auf den 28.04.2016

Der Rad- Gehweg in der Kahlaischen Straße außerhalb des Sanierungsgebietes - Foto © Stadt Jena KSJ
Der Rad-/Gehweg in der Kahlaischen Straße außerhalb des Sanierungsgebietes – Foto © Stadt Jena KSJ

In seiner Sitzung am 14.04.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss (SEA) den Beschluss der „Absicht zur grundhaften Erneuerung des Gehwegs und der Straßenbeleuchtung in der Kahlaischen Straße (von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei)“ auf Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Reinhard Wöckel auf den 28.04.2016 vertagt.

Zu dieser Sitzung des SEA wird der Kommunalservice Jena eine Fotodokumentation des Gehwegzustandes im Sanierungsgebiet vorlegen, obwohl dieser Teil des Rad-/Gehweges ausdrücklich NICHT Bestandteil der Beschlussvorlage Nr. 15/0717-BV ist. Dies liegt darin begründet, dass es aufgrund der Regelungen des Baugesetzbuchs innerhalb von Sanierungsgebieten nicht zu einer Beitragspflichtigen Herstellung von Straßen und/oder Geh- bzw. Radwegen kommen kann.

Im Beschlusstext der Vorlage heißt es daher: „Die Stadt Jena beabsichtigt in der Kahlaischen Straße im Bereich von der Grenze des Sanierungsgebietes bis zur Straße An der Brauerei den Gehweg und die Straßenbeleuchtung grundhaft zu erneuern. Für diese Herstellungsmaßnahme sollen die beitragspflichtigen Anlieger in späteren Jahren anteilig zu Straßenbaubeiträgen nach dem ThürKAG und der Jenaer Straßenbaubeitragssatzung herangezogen werden.“

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. A. Bürger

    Welche Gründe gibt es, warum ein „Absichtsbeschluss“ vertagt werden muss? Immerhin muss Herr Wöckel überzeugende Argumente gebracht haben, die zu einer Vertagung führten.

    • Abteilung Beiträge

      Es gibt vielfältige Gründe, Absichtsbeschlüsse zu vertagen. Im vorliegenden Fall waren die Stadträte wohl mehrheitlich der Meinung, dass sie noch mehr Informationen benötigen, um der Beschlussvorlage zustimmen zu können. Diese werden dem Ausschuss vom Kommunalservice Jena am 28.04.2016 gegeben.

      Ich denke aber, Sie stimmren mir zu, dass der JENAPOLIS Bericht in den beschriebenen Passagen irreführend ist.

      gez.

      Rainer Sauer
      Leiter der Abteilung Beiträge im KSJ

  2. Tobias N

    „Ich denke aber, Sie stimmren mir zu, dass der JENAPOLIS Bericht in den beschriebenen Passagen irreführend ist.“

    Sehr geehrter Herr Sauer,

    was hat Ihre Antwort mit einem Verweis auf einen Bericht auf Jenapolis zu tun? Wenn ich die Frage von A. Bürger richtig verstehe, gab es eine (einfache) Frage nach den Beweggründen für eine Ablehnung eines Absichtsbeschlusses – und nicht, wie Sie behaupten, um einen Beitrag auf Jenapolis. Sie sollten die Dinge nicht immer vermischen. Das vereinfacht übrigens die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Beschlussvorlage, die im Ausschuss von der Tagesordnung genommen wurde, stammt doch von Ihnen – und ist kein „irreführender Beitrag“ auf Jenapolis?

    Vielleicht sollten Sie einmal den Wortlaut von Herrn Wöckel zum Geschäftsordnungsantrag veröffentlichen, der zur 7-2-0 Ablehnung führte?

    Außerdem erkläre ich:

    Der wahrscheinlich von Ihnen gemeinte Beitrag auf Jenapolis.de enthält keine „irreführenden Passagen“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Netzbandt

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Nutzer, bitte richten Sie ihr/e Anliegen direkt an die folgende E-Mailadresse: tiefbau-stadtraum @ jena.de.

      Darüber hinaus gab es keine „7-2-0“ Ablehnung; diese Behauptung von Ihnen ist irreführend. Ergänzung: Im Protokoll festgehalten wurde hierzu „Der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Wöckel, die Vorlage heute in erster Lesung zu behandeln und die Abstimmung zu vertagen, wird mehrheitlich bestätigt.“

      Ein schönes Wochenende noch von Ihrer Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena.

  3. Tobias N

    Danke für die Nicht-Beantwortung.

  4. Anonymous

    Auf seinem privaten Blog übernimmt Herr Sauer auch Fotos und Texte. Ungefragt, versteht sich. Und wenn ihm höflich gesagt wird, er habe einen Rechtsverstoß begangen, wird er frech. Die Jenaer*innen wissen schon, wie „informativ“ und wahrheitsgetreu die Aussagen in den Blogs zu werten sind.

    • Abteilung Beiträge

      Artikel 5 Grundgesetz Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.“

      Die Redaktion

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .