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Betriebserlaubnis ersetzen - zulassungsfreie Kfz

Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge nehmen nicht am Zulassungsverfahren teil.

Begutachtung des Fahrzeuges wird bescheinigt

Die Betriebserlaubnis ist ein Dokument, in dem der Hersteller die Übereinstimmung zu einem genehmigten Typ oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Begutachtung des Fahrzeuges bescheinigt.
Die Zulassungsbehörde stellt keine neue Betriebserlaubnis aus. Dazu müssen Sie sich an den Hersteller des Fahrzeuges wenden oder wenn dies nicht erfolgreich ist, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellen lassen.

Im Falle einer Ersatzausstellung der Betriebserlaubnis durch den amtlich anerkannten Sachverständigen erteilt die Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis auf dem Dokument.

Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis, nachgewiesen durch die COC-Bescheinigung, benötigen keine nationale Betriebserlaubnis. Bei Verlust dieses Dokumentes wenden Sie sich bitte an den Händler/Hersteller.

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I - Nachweis über die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
  • Vordruck der Ersatzbetriebserlaubnis, ausgestellt durch der Hersteller oder dem amtlich anerkannten Sachverständigen - auf diesem Vordruck erteilt die Zulassungsbehörde formell die Betriebserlaubnis
  • Versicherung an Eides statt
  • Protokoll der letzten Hauptuntersuchung - sofern die die erstmalige Frist zur Untersuchung fällig war
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Erteilung der Betriebserlaubnis auf dem Ersatzdokument 10,20 €
Abnahme der Versicherung an Eides statt 30,70 €

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

Standort

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07743 Jena
Deutschland